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Köln: Kölner „Komaschläger” muss nicht ins Gefängnis

Köln : Kölner „Komaschläger” muss nicht ins Gefängnis

Ein 19-Jähriger, der einen Familienvater vor den Augen seiner Kinder brutal zusammengeschlagen hatte, muss dafür nicht ins Gefängnis.

Das Kölner Landgericht verurteilte ihn am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen schwerer Körperverletzung. Ein Gerichtssprecher sagte, die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, weil es in jüngster Zeit ermutigende Zeichen im Leben des jungen Mannes gegeben habe.

Da aber noch weitere Verfahren gegen ihn laufen, bleibt er vorerst in Untersuchungshaft. Die Tat des heute 19-jährigen hatte im Frühjahr 2007 in Köln Aufsehen erregt.

Das Opfer war für mehrere Monate in ein Koma gefallen und wird lebenslang an den Folgen seiner Schädel- und Hirnverletzungen leiden. In der Presse bekam der Täter den Beinamen „Komaschläger”.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Täter den Familienvater am Weiberfastnachtsabend ohne jeden Anlass brutal zusammengeschlagen. Der Vater wollte sich nach einer Party mit seinen Kindern im Alter zwischen sieben und elf Jahren auf den Heimweg machen, als er attackiert wurde.

In einer ersten Verhandlung im Mai 2008 gegen den damals 18- jährigen Täter hatte es ein Jugendrichter lediglich bei einer Schuldfeststellung mit Auflagen belassen.

Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war, tagte das Landgericht hinter verschlossenen Türen.