Karlsruhe/Aachen : Karlsruhe bestätigte „lebenslänglich”
Karlsruhe/Aachen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vom <br>Landgericht Aachen gegen den „Brandstifter von Jülich” verhängte lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt.
Der 33-jährige frühere Feuerwehrmann hatte im Herbst 2003 aus Frust Feuer in einem Wohnhaus gelegt. Dabei waren ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern und eine 82- jährige Frau nachts erstickt.
Das Landgericht Aachen hatte in dem Mordprozess von einer „heimtückischen Tat” gesprochen. Der 2. BGH-Strafsenat konnte nach seinem am Freitag veröffentlichten Beschluss keine Rechtsfehler im vorinstanzlichen Urteil erkennen. Deswegen wurde die Revision des Angeklagten verworfen (AZ: 2 StR 18/05).
Nach Ansicht des Landgerichts Aachen wollte der Angeklagte durch seine Tat Frust abbauen und beim Löschen die Anerkennung der Kollegen bei der Freiwilligen Feuerwehr gewinnen. Die Verteidigung hatte auf 15 Jahre Haft plädiert und später Revision eingelegt.