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Düren/Aachen: Horrorfilm im Dürener Kino: Kinder unter 16 müssen draußen bleiben

Düren/Aachen : Horrorfilm im Dürener Kino: Kinder unter 16 müssen draußen bleiben

Am Donnerstag startet „Happy Deathday“ in den Kinos. Der Film von US-Regisseur Christopher Landon ist auch in Aachen, Alsdorf, Düren und Heinsberg zu sehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den „Teenie-Horrorthriller“ ab 12 Jahren freigegeben. Das bedeutet, dass auch Kinder ab sechs Jahren in Begleitung von „sorgeberechtigten Erwachsenen“ den Film sehen dürfen.

Dagegen regt sich Protest: Die Betreiber des Dürener Lumen-Kinos, die auch Kinos in Osnabrück, Lünen, Solingen und Mülheim besitzen, finden die Einordnung zu lax und haben die Untergrenze auf 16 Jahre hochgesetzt. Zur Durchsetzung machen sie von ihrem Hausrecht Gebrauch. Es sei nicht zu verantworten, Kindern ab zwölf Jahren oder „im Extremfall“ ab sechs Jahren den Zutritt „zu einem atmosphärisch unheimlichen Horrorfilm wie diesem“ zu gewähren, sagt Benjamin Riedel vom Lumen-Kino.

Die Diskussion über die Einschätzungen der FSK ist nicht neu. Auch die Betreiber des Dürener Kinos werden nicht zum ersten Mal in dieser Angelegenheit aktiv. Bereits im vergangenen Jahr hatten sie die Freigabe bei dem Horrorfilm „The Boy“ auf 16 hochgestuft. Und bei der derben Klamotte „Ted 2“ erlaubten sie niemand unter zwölf Jahren den Zutritt. Die Reaktion der Besucher darauf sei übrigens äußerst positiv, sagt Riedel.

In einem offenen Brief hatten die Betreiber damals ihre Entscheidungen begründet. Die Argumente gelten auch heute. Ihnen gehe es darum, eine „branchenweite Diskussion“ über das Thema anzustoßen, heißt es da. „Branchenvertreter aus allen Bereichen“ würden sich über die Freigabepraxis der FSK wundern — allerdings „nur hinter vorgehaltener Hand“. Denn man lebt vom Kartenverkauf. Es gehe aber auch um „Verantwortung“ und „Moral“. Und: „Wir haben einen guten Ruf zu verlieren.“

Sebastian Stürtz, Mitglied der Geschäftsführung der Aachener und Alsdorfer Cineplex-Kinos, in denen „Happy Deathday“ auch läuft, kann die Argumentation seiner Kollegen in Teilen nachvollziehen. „Auch wir haben Zweifel an einzelnen Einschätzungen der FSK“, sagt er. In seinen Häusern will er aber nicht so weit wie das Dürener Lumen gehen. Dies würde die gesetzliche Grundlage der FSK-Einschätzungen infrage stellen und sei dem Publikum nicht zu vermitteln. Aber auch Stürtz plädiert wie Benjamin Riedel vom Lumen dafür, die Kategorisierung der FSK zu überbedenken. Die großen Sprünge (ohne Altersbeschränkung, ab sechs, ab zwölf, ab 18) seien nicht mehr zeitgemäß.

Die FSK, die von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft getragen wird, aber inhaltlich unabhängig ist, verweist auf die ihr vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe. Die beinhalte ausdrücklich keine pädagogische Empfehlung. Die Freigabe für eine Altersstufe dürfe nur dann versagt werden, wenn „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ gefährdet würde, wie es im Jugendschutzgesetz heißt.

Außerdem stelle jede Altersfreigabe einen Eingriff in die Kunstfreiheit dar. Es gehe also um eine Risikoabwägung, die von den 285 ehrenamtlichen Prüfern der FSK nach bestem Wissen und Gewissen geleistet werde, sagt Geschäftsführerin Christiane von Wahlert. Und Birgit Goehlnich, Ständige Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK und bei der Beurteilung von „Happy Deathday“ dabei, räumt ein, dass die Einstufung „nicht einstimmig“ geschehen sei. Horror-Elemente würden aber durch Comedy-Elemente und die filmische Umsetzung relativiert. Eine nachhaltige Verängstigung des jungen Publikums sei nicht zu erwarten.

Letztlich gilt auch hier: Die Verantwortung liegt bei den Eltern.