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Aachen/Düren: Fensterstoßer ist zurechnungsfähig

Aachen/Düren : Fensterstoßer ist zurechnungsfähig

Zwar habe der Angeklagte Wut und Zorn empfunden, als er am 8. Juli 2004 seine langjährige Gefährtin aus dem Fenster stieß und damit letztlich tötete. Unzurechnungsfähig im rechtlichen Sinne sei er allerdings nicht gewesen, stellte am Freitag die psychiatrische Sachverständige in dem Aachener Schwurgerichtsprozess fest.

Vor dem Fenstersturz aus dem 4. Stock einer Dürener Wohnung, den nach Zeugenaussagen etwa 100 bis 150 Zuschauer von der Straße aus miterlebten, hatte der Mann aus Afghanistan seiner Freundin 21 Messerstiche zumeist in den Rücken beigebracht. Alleine sie wären tödlich gewesen.

Es war zum Streit gekommen, weil sie einen neuen Freund hatte und ihm sagte, sie habe endlich „seinen Dreck” weggemacht.