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Bonn: Fahrrad-Standlicht soll mehr Sicherheit bringen

Bonn : Fahrrad-Standlicht soll mehr Sicherheit bringen

Ein Standlicht für alle herkömmlichen Fahrräder, die Erlaubnis für Batterielampen an Mountainbikes - über Jahre wurden entsprechende Vorschriften und Möglichkeiten diskutiert. Jetzt sollen wirklich neue Beleuchtungsregeln auf den Radwegen Einzug halten.

Noch in der ersten Jahreshälfte ist mit einer entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu rechnen. Eine der wohl wichtigsten Anforderungen an neue Fahrräder wird künftig die Ausstattung mit einer Standlichtfunktion für die Rückleuchten sein. Das Rücklicht soll also bei Stillstand des Fahrrades automatisch weiterleuchten.

Allerdings ist die zusätzliche Sicherheit im Grunde nur die Hälfte des Machbaren. „Die Standlichtfunktion für das Rücklicht ist sicher ein Fortschritt, wir wünschen uns aber auch Standlicht nach vorne”, sagt Welf Stankowitz, Referatsleiter Fahrzeug- und Verkehrstechnik des Deutschen Verkehrs-Sicherheitsrates (DVR) in Bonn. „Es wäre heute kein Problem, so etwas kostengünstig herzustellen.”

Verbessert werden soll auch die Funktionssicherheit der Fahrradbeleuchtung. Künftig werden doppelte Verkabelungen gefordert - bisher ist nur ein Kabel üblich, was immer wieder zu Problemen führt. Eine weitere Neuerung sieht vor, dass neben den üblichen 6-Volt-Leuchten auch solche mit 12 Volt ohne Sondererlaubnis für Helligkeit sorgen können.

Ob allerdings in Zukunft der Großteil der Fahrräder mit 12 Volt leuchtet, ist fraglich. „Wir gehen davon aus, dass es sich nicht durchsetzt”, meint zumindest Stankowitz. Zum einen seien die 12-Volt-Anlagen noch zu teuer, zum anderen müsse gerade bei höheren Geschwindigkeiten recht viel zusätzliche Kraft beim Treten aufgewendet werden.

Auf eine rechtlich sichere Grundlage wird mit der Neuordnung eine Beleuchtungs-Möglichkeit gestellt, die gerade Fahrer von Mountainbikes schon länger nutzen: Nachdem Batteriebeleuchtungen bisher nur für Rennräder bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm erlaubt waren, dürfen sie künftig auch an Mountainbikes bis zu einem Gewicht von 13 Kilogramm eingesetzt werden.