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Erkelenz: Erkelenz-Vertrag hat ganz neue Qualitäten

Erkelenz : Erkelenz-Vertrag hat ganz neue Qualitäten

Erstmalig in der Geschichte des rheinischen Braunkohleabbaus ist es zu einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bergbautreibenden und einer Kommune hinsichtlich der Umsiedlungsmodalitäten gekommen.

Im Erkelenz-Vertrag haben RWE Power, vormals Rheinbraun, und die Stadt Erkelenz Regelungen festgelegt, die den wegen des anstehenden Tagbaus Garzweiler II von der Umsiedlung Betroffenen größere Sicherheiten und mehr Einfluss geben. In dem Vertrag wird erstmals die Grundstücksgröße am neuen Standort unverändert bleiben. In einem „wertgleichen” Grundstückstausch billigt RWE Power den Umsiedlern aus Borschemich sowie Immerath, Lützerath und Pesch am neuen Wohnort gleich große Flächen zu.

Neues Grundgerüst

Auch wurde die Entschädigung auf ein neues Grundgerüst gestellt. Zwar wird eine gemeinsame Umsiedlung der Bürger an die neuen Ort Erkelenz-Nord und Erkelenz-Kückhoven angestrebt, doch soll niemand einen finanziellen Nachteil dadurch erleiden, dass er nicht mit seinen Nachbarn umsiedelt. Erstmalig, so betonten Vertreter von RWE Power und der Stadt Erkelenz am Montag weiter, gibt es eine neutrale Überprüfungsstelle bei der Bezirksregierung Köln. Dort kann jeder von der Umsiedlung Betroffene kontrollieren lassen, ob alle Vorgaben, die in dem Vertrag festgelegt sind, auch eingehalten wurden.

Des weiteren soll erreicht werden, dass auch die Mieter an der gemeinsamen Umsiedlung teilnehmen können; dafür werden bedarfsgerechte Ersatzwohnungen zu tragbaren Mietpreisen gefördert.

„Die getroffenen Regelungen stellen eine solide und für die Bürger verlässliche Grundlage für die ab 2006 anstehenden Entschädigungsverhandlungen in den betroffenen Orten dar”, sagte der Erste Beigeordnete der Stadt Erkelenz, Dr. Hans-Heiner Gotzen.

Konsequente Fortsetzung

Für Alois Herbst von RWE Power ist der Erkelenz-Vertrag eine konsequente Fortsetzung der Entwicklung bei dem Umsiedlungsmaßnahmen im Rheinischen Revier. Bislang habe es nur einseitige Erklärungen des Bergbautreibenden, zuletzt die Jüchen-Erklärung, gegeben, jetzt folge als Weiterentwicklung die Vertrag. Damit würde auch, so Herbst, „der besonderen Situation des Tagebaus in der Stadt Erkelenz” Rechnung getragen.

Die Stadt, die mit allen rechtlichen Mitteln den Tagebau zu verhindern versuchte, hat zumindest mit diesem Vertrag nach harten Verhandlungen mehr für die Betroffenen erreicht, als bisher bei Umsiedlungen wegen früherer Tagebaue möglich war. Nicht zuletzt der ständige Dialog mit den Bürgerbeiräten der Umsiedlungsorte trägt dazu bei, den Vertrag als Teil einer Sozialverträglichkeit der Umsiedlungsmaßnahme zu verstehen.

Allerdings gilt der Vertrag nur beim „gütlichen Erwerb” bebauter Grundstücke durch RWE Power; weigert sich der Hausbesitzer umzusiedeln, bleiben RWE Power immer noch rechtliche Mittel des Bundesberggesetzes, nötigenfalls eine Enteignung.