Köln : Drehtüren am Flughafen Köln Fall für die Justiz
Köln Drei Wochen nach dem tragischen Tod eines Jungen in einer Drehtür am Flughafen Köln-Bonn hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Sicherheitsmängeln aufgenommen.
Die Tür habe laut einem Gutachten nicht vollständig beim Einbau dem Stand der Sicherheitstechnik sowie einer so genannten Bau- musterprüfung entsprochen, berichtete die Staatsanwaltschaft am Freitag.
Ob die Mängel zum Tod des 20 Monate alten Jungen führten, müsse nun ein Ermittlungsverfahren klären. Dies sei gegen die Herstellerfirma sowie den TÜV Nord als Produktprüfer eingeleitet worden. Für ein Ermittlungsverfahren gegen die Flughafenleitung hingegen bestehe nach den Ergebnissen des Gutachtens derzeit kein Anlass.
Möglicherweise könnten der Hersteller der Drehtür oder auch der Produktprüfer verantwortlich sein. Letzterer wäre der TÜV Nord. Der teilte am Freitag mit, er sehe keinen Zusammenhang zwischen der Baumusterprüfung und dem Unfall. Die Prüfung sei im Jahr 2000 auf Grundlage der geltenden technischen Regeln vorgenommen worden. Die Herstellerfirma der Drehtüren aus Norddeutschland ist nach Angaben des Flughafens vor längerer Zeit in die Insolvenz gegangen. Die Wartungsarbeiten der Airport-Drehtüren habe eine zuvor zu dem Unternehmen gehörende Betriebsservicegesellschaft fortgeführt.
Der Flughafen will alle Drehtüren mit zwei Kammern am Airport durch Schiebetüren zu ersetzen. Dabei handele es sich um 14 Türen in den Terminals 1 und 2. Die Kosten für die Baumaßnahmen lägen „im siebenstelligen Bereich”.