Aachen : Drach: Fünf Jahre Gefängnis für Geldwäsche
Aachen Lutz Drach muss wegen Geldwäsche von sechs Millionen Schweizer Franken aus dem Reemtsma-Lösegeld fünf Jahre hinter Gitter. Der Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach sei im Jahr 2000 an drei Geldtransporten beteiligt gewesen, stellten die Aachener Richter am Donnerstag in ihrem Urteil fest.
Lutz Drach wurde wegen besonders schwerer Geldwäsche in drei Fällen verurteilt. Das Strafmaß lag deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neun Jahre plädiert hatte. Die Anklage ließ eine Revision offen. In dem Prozess am Aachener Landgericht hatte es keine neuen Hinweise auf die noch verschwundenen 14 Millionen Euro Lösegeld aus der Entführung von Jan Philipp Reemtsma gegeben.
Zwei Fahrten nach Madrid
Lutz Drach hat laut Urteil die sechs Millionen Schweizer Franken in zwei Teilbeträgen einem Kurier in Aachen übergeben. Der brachte das Geld in zwei Fahrten nach Madrid. Lutz Drach nahm es dort entgegen. Später gab er dem Kurier die Anweisung, das inzwischen nach Aachen zurückgebrachte Geld einem Kontaktmann auf dem Lütticher Bahnhof zu übergeben. Dort verlor sich die Spur des Geldes.
Der Hamburger Millionär Reemtsma war 1996 entführt worden und gegen Zahlung von umgerechnet rund 15 Millionen Euro freigekommen. Nur rund eine Million Euro tauchte wieder auf. Der Entführer Thomas Drach wurde 2001 zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.
„Man darf nicht die Augen davor verschließen, dass das Geld aus
einem menschenverachtenden, brutalen Menschenraub stammte”,
begründete Richter Jürgen Beneking die Bewertung der Geldwäsche als
„besonders schwer”.
Strafmilderndes Teilgeständnis”
Strafmildernd bewerteten die Richter das Teilgeständnis, das der mehrfach vorbestrafte Lutz Drach über seinen Anwalt abgegeben hatte. Der 43-Jährige selbst hatte während der gesamten Verhandlung geschwiegen. Seine Verteidigung hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert.
Schwere Vorwürfe erhob Richter Beneking gegen die Staatsanwältin Jutta Breuer: Die Anklage habe die Mitschnitte von Telefonaten zwischen den Drach-Brüdern und einem Komplizen voreingenommen und nicht ergebnisoffen interpretiert. Wenn die Staatsanwaltschaft aber mehr Erkenntnisse als das Gericht habe, sei es ihre eigene Schuld, nicht alle Akten auf den Tisch gelegt zu haben.
Die Anklage hatte die Vorlage von 3500 Seiten aus laufenden Ermittlungen gegen weitere Verdächtige im Reemtsma-Komplex verweigert, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden.