Düsseldorf : A. R. Penck verliert Streit um Skulptur „Der Franzose”
Düsseldorf Der Maler und Bildhauer A. R. Penck (69) hat einen Prozess um einen vermeintlichen „Raubguss” seiner Skulptur „Der Franzose” verloren.
Penck alias Ralf Winkler darf nicht mehr behaupten, das Exemplar des Sammlers Peter Dohmen sei gefälscht oder nicht autorisiert, befand das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch (Az.: 12 O 552/07). Der Künstler habe seine Behauptung nicht beweisen können. Unklar ist, wie viele Exemplare der Skulptur tatsächlich existieren.
Sammler Dohmen, der Penck verklagt hatte, zeigte sich mit dem Urteil „teilweise zufrieden”. Er hatte die Bronzeskulptur vor zwei Jahren für 40.000 Euro in einer Galerie in Bad Honnef erstanden. „Ich muss jetzt sehen, ob die Skulptur überhaupt noch verkäuflich ist.” Sein Exemplar ist nicht durchnummeriert und trägt die Kennzeichnung „e.a.” für „epreuve dartiste” („Künstlerexemplar”).
Beim Kauf sei er von einer Auflage von sechs Exemplaren der mehr als ein Meter hohen Figur ausgegangen, sagte Dohmen. „Inzwischen weiß ich: Es gibt noch mehr. Ich empfinde das als Betrug. Die Staatsanwaltschaft sollte sich mal damit befassen.”
Der in Dresden geborene Penck gilt als Neo-Expressionist und zählte zu den „Neuen Wilden”. In der DDR hatte er zunehmend Probleme mit der Staatssicherheit.
1980 siedelte Penck in den Westen über. 1988 wurde er zum Professor für Malerei an die Kunstakademie in Düsseldorf berufen. Der Maler kann gegen die Gerichtsentscheidung noch in Berufung gehen.