Hamm: Hauseigentümer haftet für kaputte Treppe

Hamm : Hauseigentümer haftet für kaputte Treppe

Hauseigentümer haften, wenn eine Treppenstufe bricht und sich andere dadurch verletzen. Ob der Benutzer der Treppe übergewichtig ist, spielt dabei keine Rolle.

Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-6 U 16/12), wie die Mieter Zeitung (Heft 5/2013) des Deutschen Mieterbundes berichtet.

In dem verhandelten Fall war eine Stufe der Dachbodentreppe gebrochen, als ein Mieter sie benutzte. Der Mann verletzte sich schwer. Die Hauseigentümerin lehnte eine Haftung aber ab. Ihre Begründung: Der Mieter sei mit 115 Kilogramm übergewichtig. Außerdem habe die Treppe keine sichtbaren Beschädigungen aufgewiesen, so dass eine besondere Kontrolle nicht nötig gewesen sei.

Das sahen die Richter anders. Sie verurteilten die Eigentümerin, dem Mieter 1240 Euro Schadenersatz plus Schmerzensgeld in Höhe von 8000 Euro zu zahlen. Dass sie sich ordnungsgemäß um den Erhalt der Treppe gekümmert habe, habe sie nicht beweisen können.

(dpa)