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Gutachten: Kinder-Porno-Sperre unwirksam

Gutachten: Kinder-Porno-Sperre unwirksam

<b>Hamburg. Die geplante Sperrung kinderpornographischer Internet-Seiten scheint nicht umsetzbar zu sein.

Laut Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” sieht ein Gutachten des Bundestages sowohl technische als auch rechtliche Probleme. Zwar sei die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vorgeschlagene Sperrung bestimmter Seiten theoretisch möglich, sie könne aber mit geringem technischen Aufwand von den Nutzern umgangen werden.

Wolle man eine wirksame Sperre, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas komplett umstrukturiert werden. Vor allem aber sieht das Gutachten das Problem, dass Provider aus Furcht vor Geldbußen an sich unbedenkliche Seiten sperren. Dies sei unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie eine schwerwiegende Gefahr.

Kinder sollten Internetseiten niemals direkt ansurfen, indem sie die Adresse in den Browser eingeben. Denn auch wenn die Adresse logisch klingt, ist das Ergebnis manchmal völlig unerwartet. Schreiben Kinder beispielsweise kinofilme.de gelangen sie nicht auf das Kinoprogramm, sondern auf eine Pornoseite mit eindeutigen Bildern.

„Pornografische Inhalte sind im Internet nach wie vor an der Tagesordnung”, sagte Andreas Link von der Initiative jugendschutz.net mit Blick auf den Safer Internet Day am 10. Februar.

Unseriöse Anbieter nutzen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums aber auch Schreibfehler aus. Vergessen die Kinder beim Tippen der Internetadresse einen Buchstaben, landen sie nicht auf der gewünschten Seite, sondern auf einem Pornoangebot. Besser sei daher, wenn Kinder über Kindersuchmaschinen wie blinde-kuh.de surfen.

Damit Kinder möglichst nicht auf problematische Seiten stoßen, können Eltern auch im Vornherein einige Sicherheitsvorkehrungen treffen. „Man sollte für Kinder ein eigenes Benutzerkonto einstellen und Filtersoftware installieren”, sagte Link. Allerdings gibt es laut dem Bundesfamilienministerium noch keine wirklich sicheren Filter. Selbst die besten ließen rund jedes fünfte gefährdende Angebot passieren. Gleichzeitig würden viele Websites blockiert, die für Kinder geeignet sind. Die Filter könnten immer nur ein Teil des Schutzes sein.

Gefragt sind vor allem die Eltern. „Die müssen sich mit dem Medienverhalten ihrer Kinder auseinandersetzen”, sagte Link. Was macht das Kind am liebsten im Internet? Schaut es Videos an oder ist es in sozialen Netzwerken unterwegs? Darüber sollten Eltern und Kinder im Gespräch bleiben. „Unterhalten Sie sich mit ihrem Kind nach dem Surfen genauso wie nach dem Fußballspielen mit Freunden. Was hat dem Kind Spaß gemacht? Welche Seiten hat es besucht?”

Ist das Kind tatsächlich auf Pornos gestoßen, sollten Eltern diese Seiten keinesfalls noch einmal gemeinsam mit dem Kind ansurfen, riet Link. Stattdessen sei es ratsam, die Seiten zu melden. Entsprechende Möglichkeiten gibt es beispielsweise bei jugendschutz.net oder unter internet-beschwerdestelle.de. „Bei jugendschutz.net bekommt man schnell eine Rückmeldung. Das Kind sieht dann, dass etwas passiert und dass man gegen solche Inhalte vorgehen kann.”

Unzulässige Inhalte können laut Link gesperrt werden. Die bloße Möglichkeit, dass Kinder schaden nehmen können, reiche dafür aus. So dürften nach deutschem Recht pornografische Inhalte nur Erwachsenen über spezielle Zugänge mit Alterskontrolle zugänglich gemacht werden. Seiten, die allzeit verfügbare Frauen präsentieren und damit ein problematische Frauenbild zeigen, sollten zumindest eine Überprüfung der Personalausweisnummer vornehmen, so Link.

Informationen: Das Bundesfamilienministerium hat die Broschüre „Ein Netz für Kinder - Surfen ohne Risiko” herausgegeben. Sie enthält unter anderem Informationen zu Filtersoftware und sicheren E-Mail-Adressen für Kinder. Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden unter jugendschutz.net im Internet.