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Karlsruhe: Bundesgerichtshof: Keine Urheberabgabe für Computer

Karlsruhe : Bundesgerichtshof: Keine Urheberabgabe für Computer

Hersteller und Händler von Computern müssen für diese Geräte keine nachträglichen Urheberrechtsabgaben zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies eine entsprechende Klage der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) ab.

Nach dem bis Ende 2007 gültigen Urheberrecht, das im Streitfall anzuwenden sei, bestehe keine Vergütungspflicht für Computer, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstagabend. (Az.: I ZR 18/06)

Die VG Wort erhebt von den Herstellern von Geräten, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke geeignet sind, Urheberrechtsabgaben. Darunter fallen unter anderem Kopierer und Scanner. Die Abgaben werden dann an die Urheber geschützter Werke, etwa Schriftsteller oder Journalisten, nach einem speziellen Verteilschlüssel weitergereicht. Die VG Wort forderte nun auch bei Computern für jedes Gerät eine Vergütung von 30 Euro.

Der BGH hat nun wie Ende Juli bereits im Fall von Kopierstationen entschieden, dass auch für PCs keine Vergütungspflicht besteht. Diese Geräte seien nicht zur fotomechanischen Vervielfältigung von Werkstücken geeignet, urteilten die Karlsruher Richter. Deshalb seien nach der alten Rechtslage keine Urheberrechtsabgaben fällig.

Der BGH wies allerdings darauf hin, dass nach der seit Januar 2008 geltenden Neuregelung ein Vergütungsanspruch hinsichtlich aller Gerätetypen bestehe, die zur „Vornahme von bestimmten Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch” benutzt würden. Im Streitfall sei diese Regelung aber nicht anzuwenden gewesen.