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Aachen: Autoradio muss nicht alle CDs können

Aachen : Autoradio muss nicht alle CDs können

Wenn ein CD-Spieler in einem Neuwagen keine kopiergeschützte Audio-CDs abspielen kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Das hat das Amtsgericht Aachen entschieden (Az.: 84 C 210/03). Da die kopiergeschützten Tonträger vom allgemeinen CD-Standard abwichen und "nur einen geringen Marktanteil" hätten, habe der Verkäufer nicht von sich aus auf diese Einschränkung hinweisen müssen, entschieden die Richter.