München : Auch Betreiber von Privat-Websites richten besser ein Impressum ein
München Betreiber rein privater Homepages müssen auf den Seiten keine Angaben zu sich selbst machen. Wer das Risiko einer Abmahnung ausschließen will, sollte das zur Sicherheit aber trotzdem tun, rät die in München erscheinende Internet-Zeitschrift „Tomorrow” (Ausgabe 12/2008).
Denn je nach Rechtsprechung könne schon bei einem Betreiber, der zwar ohne Verdienstabsicht, aber regelmäßig etwas online stellt, „Geschäftsmäßigkeit” vorliegen - und dann ist laut Telemediengesetz (TMG) die sogenannte Anbieterkennzeichnung Pflicht.
Wer auf Nummer sicher gehen will, richtet deshalb ein Impressum oder einen „Kontakt” ein - mit dem Vor- und Nachnamen, der kompletten Postadresse sowie Telefonnummer und Mail-Adresse. Das Impressum müsse „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Damit nicht Suchmaschinen die Daten auslesen können, werden sie am besten in einer Grafik veröffentlicht.
Der Zeitschrift zufolge werden in Deutschland immer wieder Netz-Nutzer wegen Verstößen gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht abgemahnt. Im schlimmsten Fall drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.