Düsseldorf: Diebstahl im Schwimmbad ist oft von Hausratversicherung gedeckt

Düsseldorf : Diebstahl im Schwimmbad ist oft von Hausratversicherung gedeckt

Egal ob Portemonnaie oder Smartphone - beim Diebstahl im Schwimmbad oder am Badesee zahlt unter Umständen die Hausratversicherung. Die Voraussetzung: Es muss sich um einen schweren Diebstahl handeln, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das heißt: Die Wertgegenstände wurden aus abgeschlossenen Räumen oder Schließfächern gestohlen. Wer sein Handy oder Portemonnaie hingegen am Beckenrand oder auf einer Wiese liegen lässt, kann nicht auf seine Versicherung zählen.

Denn bei einem solchen einfachen Diebstahl greift der Schutz nicht, erklärt Weidenbach. Werden die Wertgegenstände allerdings unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gestohlen, kommt die Versicherung wiederum für den Schaden auf.

Denn auch bei einem räuberischen Diebstahl greift der Versicherungsschutz in den meisten Fällen.

(dpa)