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Die Jüngsten zuerst : NRW gibt Öffnungsperspektive für alle Schulen

Die Jüngsten zuerst : NRW gibt Öffnungsperspektive für alle Schulen

Seit Mitte Dezember sind die Schüler in NRW im Distanzunterricht. Als erstes sollen am 22. Februar die Grundschüler tageweise zurückkehren. Für Ältere Schüler wird das Öffnungsdatum an weiter sinkende Zahlen gekoppelt.

Erstmals in der Corona-Pandemie hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Öffnungsperspektive für alle Schulen gegeben. „Werden sich die Infektionszahlen weiter verringern und sinkt die wöchentliche Inzidenz im gesamten Land auf 50 beziehungsweise darunter, werden wir wieder zu Präsenzunterricht übergehen“, kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwochabend nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Krise an.

„Der erste Schritt heute waren die Grundschulen. Weitere Schritte - auch für alle anderen Jahrgänge - werden gesondert beraten und entschieden“, sagte Gebauer der Deutschen Presse-Agentur.

Schon am 22. Februar starten die Grundschulen und die Förderschulen der Primarstufe mit einem neuen Wechselmodell. Die Kinder sollten dann maximal fünf Tage zuhause unterrichtet werden, erläuterte Gebauer. Dann müsse es erneut einen Wechsel geben. Die Schulen könnten aber beispielsweise auch alle zwei Tage wechseln.

„Wir können jetzt unseren Grundschulkindern wieder ein Stück Normalität in diesen für sie ganz besonders schwierigen Zeiten zurückgeben“, betonte die Ministerin. Ebenso würden die Jahrgänge, die in diesem Jahr Abschlussprüfungen zu absolvieren hätten, wieder aus dem Distanzunterricht in die Schulen geholt, sagte Gebauer.

NRW habe bislang im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern darauf verzichtet, Grundschulen schon früher zu öffnen, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Nun reagiere NRW mit seiner Entscheidung abgestimmt mit seinen Nachbarländern Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, um mehr Unterrichtsangebote in den Schulen zu schaffen.

Weitere Neuerung: Künftig solle es zwei Coronavirus-Tests für Lehrer pro Woche geben und jeweils zwei FFP2-Masken pro Tag für Lehrer sowie Mitarbeiter der Offenen Ganztagsschule.

Bei ihren mehrstündigen Beratungen über die Corona-Maßnahmen hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderregierungsschefs in einer Videokonferenz vereinbart, dass es für die Öffnung der Schulen nach der weitgehenden Schließung im Corona-Lockdown keine einheitliche Regelung geben soll. Vielmehr sollen die Länder darüber im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Merkel hätte sich nach eigener Aussage eine Öffnung von Schulen und Kitas um den 1. März herum gewünscht.

In NRW wird seit Mitte Dezember in allen Schulen zur Eindämmung der Corona-Infektionen Distanzunterricht erteilt. Bundesweit sind die meisten Kitas und Schulen seitdem geschlossen oder in stark eingeschränktem Betrieb. Für Abschlussklassen gibt es Ausnahmen und für Kita-Kinder und Grundschüler Betreuungsangebote, wenn Eltern keine anderen Möglichkeiten haben.

Abgesehen vom Schulbereich und einigen „körpernahen Dienstleistungen“ mit Gesundheitsbezug - Friseure und Fußpflege - werden die aktuell geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie laut Bund-Länder-Beschluss grundsätzlich bis zum 7. März verlängert.

Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Länder die Beschränkungen danach ihre Corona-Schutzverordnungen jeweils schrittweise lockern. Er könne sich nicht vorstellen, dass das auch noch mal regional im Land zu differenzieren sei, sagte Laschet.

Zuerst sollen dann der Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter konkreten Auflagen wieder aufmachen können, heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Die Runde regte zudem eine vorgezogene Impfung für Lehrkräfte sowie für Erzieher und Erzieherinnen an. Friseurbetriebe dürfen ihren Betrieb am 1. März unter Auflagen wieder aufnehmen.

Die nichtärztliche Fußheilkunde sei gerade für ältere Menschen eine für ihr eigenes gesundheitliches Befinden wichtige Frage, erklärte Laschet. Die neuen Öffnungsregelungen würden in Kürze in der neuen Coronaschutzverordnung ausformuliert.

Armin Laschet verteidigte die Verlängerung der coronabedingten Einschränkungen: Zwar habe NRW mit einer Neuinfektionsrate von 67 auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen den niedrigsten Wert seit dem 20. Oktober erreicht und die Zahl seit dem 10. Januar halbiert, aber die Wirkung der neuen Virus-Variante sei nicht abzuschätzen. „Wir wissen zu wenig über das mutierte Virus“, mahnte er. Alle Beschlüsse verfolgten ein Ziel: „Wir wollen Zeit gewinnen gegen das mutierte Virus.“

(dpa)