Aachen: Biallos Ratgeber: Unterwegs mit schnellen Elektro-Boards

Aachen : Biallos Ratgeber: Unterwegs mit schnellen Elektro-Boards

Der Sommer lockt ins Freie. Straße, Geh- und Radweg sind Tummelplatz für alles, was Räder hat. Neben den gewohnten Fahrgeräten wie Fahrrad, Skateboard oder Roller sirren immer öfter Jung und Alt fast lautlos auf motorisierten Fahrzeugen durch die Gegend.

Diese sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge haben sich etabliert. Hoverboard, E-Skateboard, Segway — die Sportindustrie legt mit immer neuen Gimmicks nach. Die Fahrzeuge, die aussehen wie lustiges Kinderspielzeug, erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 40 Kilometern pro Stunde und finden immer mehr Fans. Es wird eng auf Geh- und Radwegen. Zu eng, denn leider kommt es immer öfter zu Streitereien. Oft wissen die Fahrer nicht: Wo darf ich fahren? Wer darf fahren? Was muss man beachten? Und welche Versicherungen sollte man haben?

Hoverboard: Das einachsige Hoverboard hat eine Trittfläche und je einen Reifen links und rechts. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Den Namen Hoverboard erhielt das Elektro-Board, da es dem fliegenden Skateboard des Marty McFly aus dem Film „Zurück in die Zukunft II“ ähnelt. Fliegen können die heutigen Boards (noch) nicht. Aber sie sehen doch recht futuristisch aus. Mit Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde ist es rechtlich ein Kraftfahrzeug und gehört auf die Straße. Da es weder Bremse, noch Lenkung und Beleuchtung hat, erhält es jedoch keine Straßenzulassung. Also darf es nicht auf die Straße. So bleiben den Cruisern nur Privatflächen.

Vorerst, denn sie dürfen hoffen. Bereits 2016 hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr zu finden.

Schäden, die beim Betrieb des Elektro-Boards verursacht werden, sind nicht von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine spezielle Hoverboard-Versicherung gibt es nicht. Entsprechend muss man für Schäden selber aufkommen. Lediglich auf privaten Grundstücken deckt eine Privathaftpflicht unabsichtliche Schäden durch das E-Board ab.

Segway: Das Segway kennen viele, zumindest vom Sehen. Denn Segways werden gerne für Sightseeing-Touren verwendet. Der Fahrer steht auf einer Plattform zwischen zwei Rädern und hält eine Lenkstange. Für Segways gibt es klare Spielregeln: Fahren darf man auf Radwegen. Gibt es keine, kann man auf die Fahrbahn ausweichen. Autobahn, Bundes-, oder Kreisstraßen sind tabu! Der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und mindestens einen Mofa-Führerschein haben. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Das Segway benötigt ein Versicherungskennzeichen und muss über eine Kfz-Haftpflicht versichert sein. Alkohol am Lenker ist, genauso wie beim Autofahren, verboten.

Elektro-Skateboards: Elektro-Skateboards fahren mit Motor, nicht mit Muskelkraft. Den Elektromotor steuert man über eine kabellose Fernbedienung. Die Boards erreichen Geschwindigkeiten über 40 km/h und sind nur was für Könner. Im öffentlichen Straßenverkehr sind sie nicht erlaubt. Es gilt das Gleiche wie für Hoverboards: „Motorbetrieben und schneller als sechs Kilometer pro Stunde ist das Problem. Es gibt keine Straßen-Zulassung. Denn Licht, Bremse, Versicherung — das fehlt ja alles …“, erklärt Skateboard-Experte Heiko Schöller. Fahren darf man auf Privatgrund. Wie beim Hoverboard gilt: Die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden im Straßenverkehr auf. Eine spezielle Versicherung gibt es nicht.

Skate- und Longboard: Mit Muskelkraft betriebene Skate- und Longboards zählen zu den besonderen Fortbewegungsmitteln wie Rollstuhl oder Kinderwagen. Das heißt: Ab auf den Gehweg und bitte rücksichtsvoll fahren. Austoben können sich die Skateboarder in extra angelegten Parks. „Für Skateboards entstehen immer mehr Parks, aber da ist auch noch viel Luft nach oben, wenn man mal bedenkt, wie viele Sportplätze es im Vergleich zu Skateparks gibt“, sagt Skateboarder Heiko Schöller. Wer mit einem Skateboard einen Schaden verursacht, kann auf seine private Haftpflichtversicherung setzen. Sie kommt zum Beispiel für Kratzer am Auto auf und zahlt Schadensersatz für einen Fußgänger, der von einem Skateboard-Fahrer angefahren wurde. Eine private Haftpflichtversicherung sollte ohnehin jedermann haben.

Hier finden Abonnenten unserer Zeitung die ausführliche Langfassung des Biallo-Ratgebers