Hannover/Bonn : Beamte dürfen gegen den Willen des Dienstherren länger arbeiten
Hannover/Bonn Beamte können einen Rechtsanspruch darauf haben, auch jenseits des Rentenalters weiter zu arbeiten. In solchen Fällen darf der Dienstherr die Verlängerung nicht ohne weiteres ablehnen. Stattdessen braucht er gute und handfeste Gründe.
Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 2 A 4382/15) hervor, auf das die Zeitschrift „Forschung & Lehre” (Ausgabe 9/2017) hinweist.
In dem Fall ging es um einen Universitätsprofessor, der seinen Eintritt in den Ruhestand verschieben wollte. Darauf hatte er nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auch einen Anspruch. Seine Hochschule lehnte das aber trotzdem ab: Dadurch würden Mehrkosten entstehen, zudem seien die Leistungen des Professors unterdurchschnittlich.
Beide Argumente überzeugten das Gericht nicht: zu pauschal und zu unspezifisch, so das Urteil. Zusätzliche Kosten alleine seien noch kein Grund, die Verschiebung des Ruhestands abzulehnen. Stattdessen müsse der Dienstherr konkret beweisen können, dass die Weiterbeschäftigung seinen Interessen widerspreche, zum Beispiel mit einem Strukturplan oder einem personalwirtschaftlichen Konzept. Stattdessen konnte die Hochschule aber nur Absichtserklärungen vorlegen, deshalb muss sie den Professor weiterbeschäftigen.