Corona-Verordnung zum 1. Juli
: Neue Testgebühr wirft viele Fragen auf
Aachen Ab 1. Juli müssen auch für Corona-Schnelltests Gebühren berappt werden: Drei Euro werden – in der Regel – fällig, um den begehrten Negativ-Nachweis zu erhalten. Das Verfahren stellt Testzentren und Behörden abermals vor ganz neue Herausforderungen.