Kreis Düren: Zuckerindustrie zahl weiter Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

Kreis Düren : Zuckerindustrie zahl weiter Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

Mehrfach ist an dieser Stelle über die juristische Auseinandersetzung zwischen einem hiesigen Arbeitgeber aus der Zuckerindustrie und deren Betriebsrentnern geschrieben worden, denen das Weihnachtsgeld nebst Marzipantörtchen gestrichen worden war.

Gab es inzwischen das endgültiges Aus fürs Marzipantörtchen? Diese Frage stellte unsere Zeitung Birgit Hartmann, zuständige Prozessvertreterin des DGB-Rechtsschutzes, die Betriebsrentner vertritt. Hartmanns Antwort ist unterm Strich positiv: „Die Betriebsrentner mussten einen langen Atem haben über mehrere Jahre und Instanzen prozessieren, aber jetzt kurz vor den ersten Terminen am Landesarbeitsgericht Köln zeigte sich der Arbeitgeber zahlungswillig. Das Törtchen ist hier Geschichte.“

Der Weg zum Weihnachtsgeld dahin war verschlungen und lang, die Arbeitsgerichte an allen Standorten hätten die Vielfalt der Urteilsmöglichkeiten voll ausgeschöpft. Allein drei Kläger starben während der Laufzeit der Prozesse.

Anfang 2017 gab das Landesarbeitsgerichts Hamm den dortigen Klägern Recht.

Sogar das Bundesarbeitsgericht wurde von der Arbeitgeberin angerufen, weil sie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm nicht akzeptieren wollte. Das LAG Hamm aber hatte gar keinen Revisionsgrund gesehen. Das Bundesarbeitsgericht wollte sich inhaltlich weder mit den Marzipantörtchen und auch nicht mit dem Rentnerweihnachtsgeld befassen und hat am 10. Mai 2017 die Beschwerde der Arbeitgeberin als unzulässig verworfen.

Aufgrund der Terminlage des für Düren/Jülich zuständigen Arbeitsgerichts Aachen wurde zum Teil fast gleichzeitig über die Ansprüche von 2015 und 2016 entschieden. Das Arbeitsgericht Aachen hat den Klägern das Geld zugesprochen, eine Kammer die Berufung zugelassen, die andere nicht. Die erste Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln war für Mitte Oktober anberaumt.

Kurz vor diesem Termin erfolgte ein Einlenken der Arbeitgeberin. Sie hat sich in den einzelnen Verfahren verpflichtet, das eingeklagte Weihnachtsgeld zu zahlen und bei den noch lebenden Rentnern auch ein Zahlungsversprechen für die Zukunft abgegeben. Auf dieser Basis sind die Verfahren beendet worden.