Kreis Heinsberg: Wird der Taxentarif um 17 Prozent erhöht?

Kreis Heinsberg : Wird der Taxentarif um 17 Prozent erhöht?

„Taxipreise sollen um 25 Prozent steigen“ lautete die Schlagzeile im Oktober, als darüber berichtet wurde, dass die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Anträge auf Erhöhung der Fahrpreise um bis zu 25 Prozent bei den Kreisen — auch im Kreis Heinsberg — eingereicht und dabei insbesondere auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015, aber auch auf Kostensteigerungen bei Fahrzeuganschaffung, Reparaturen oder Versicherung verwiesen hatte.

Wie aus den Beratungsunterlagen der Kreisverwaltung und ihren Beschlussvorschlägen für die nächsten Sitzungen von Kreisausschuss (9. Dezember) und Kreistag (18. Dezember) hervorgeht, soll der Taxentarif im Kreis Heinsberg zum 1. Februar angehoben werden — im Durchschnitt um 17 Prozent.

„Alles in allem dürfen die Kosten für die Nutzung eines Taxis nicht in der Form steigen, dass es für die Fahrgäste nicht mehr bezahlbar wird und somit an Attraktivität verliert“, so die Position der Verwaltung. Deshalb spricht sie sich für „eine maßvolle Anpassung“ aus, die beiden Interessengruppen gerecht werde. Die Kreisverwaltung verweist — auch mit Blick auf die umliegenden Kreise — darauf, dass der Kreis Heinsberg durch die letzte, im Dezember 2013 vom Kreistag beschlossene und im Februar 2014 in Kraft getretene Erhöhung den aktuellsten Tarif habe.

Somit seien im Vergleich zu den Nachbarkommunen die jüngsten Kostensteigerungen berücksichtigt. Dies führe unweigerlich dazu, dass der Tarif des Kreises Heinsberg im regionalen Vergleich auch am höchsten sei. Nach dem Antrag der Fachvereinigung würde sich das auf den Fahrpreis am meisten auswirkende Element „Preis je Kilometer Fahrtweg“ um 50 Cent verteuern und etwa 20 bis 30 Cent höher sein als in vergleichbaren Regionen. Die Bedingungen seien im Kreis Heinsberg jedoch nicht sonderlich anders, sodass die Verwaltung bei der Erarbeitung ihres Tarifvorschlags auch eine Annäherung an die Nachbarkommunen angestrebt habe.

Geplanter Tarif in der Übersicht

So soll — wenn die politischen Gremien dem Verwaltungsvorschlag folgen — der Taxentarif ab Februar aussehen:

Grundpreis (einschließlich einer Wegstrecke von zwei Kilometern): 6,50 Euro (bislang 5,50 Euro / beantragt 6,90 Euro).

Werktagtarif (werktags in der Zeit von 6 bis 22 Uhr): 2,00 Euro je Kilometer (bislang 1,80 Euro / beantragt 2,30 Euro).

Nachttarif (werktags von 22 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags): 2,10 Euro je Kilometer (bislang 1,90 Euro / beantragt 2,40 Euro).

Wartezeit (verkehrsbedingte und vom Fahrgast zu vertretende Stillstände des Taxis während seiner ­Inanspruchnahme; berechnet mit 0,10 Euro für 10,29 Sekunden): 35,00 Euro je Stunde (bislang 30,00 Euro / beantragt 37,50 Euro).

Zuschlag für Großraumtaxi ­(Beförderung von mehr als vier Gästen mit einem Großraumtaxi oder ausdrückliche Anforderung eines Großraumtaxis): 7,50 Euro (bislang 6,50 Euro / beantragt 8,10 Euro).

Zuschlag für Rollstuhltaxi ­(Be­förderung von während der Fahrt im Rollstuhl sitzenden Personen): 7,50 Euro (bislang 6,50 Euro / beantragt 8,10 Euro).

Zuschlag für Kartenzahlung (Zahlung mit EC-, Geld - oder Kreditkarte): 1,30 Euro (bislang 1,00 Euro / beantragt 1,30 Euro).

(disch)