Heinsberg : Wenn das Baby im Leib der Mutter stirbt...
Heinsberg Die „ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen” sah noch bis vor wenigen Jahren vor, dass tot und fehlgeborene Kinder durch die Krankenhäuser „hygienisch einwandfrei entsorgt” werden konnten. Allein die kühl-bürokratische Formulierung lässt erschauern. Im Klinik-Deutsch ist von „Abort-Material” die Rede.
Erst im August 2003 trat das neue Bestattungsgesetz NRW in Kraft. Dieses regelt, dass Tot- und Fehlgeburten jetzt bestattet werden müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt geschah dies nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern.
Bei so genannten Totgeburten handle es sich um Kinder über 500 Gramm Gewicht, wenn ein Kind bereits über selbstständige Lungenatmung verfügte oder eine pulsierende Nabelschnur besaß, erläutert Daniela Ingenhaag. Bei allen übrigen Föten, die im Mutterleib stürben, spreche man von Fehlgeburten.
Alle Kinder müssten jetzt zumindest einer Sammelbestattung zugeführt werden, die durch die Institution, die die „stille Geburt” durchführt, in die Wege geleitet werde.
Die junge Mutter aus Heinsberg-Aphoven weiß als Betroffene, dass viele Mütter und Väter in einer solchen Situation überfordert sind: „Wenn man erfährt, dass sein Baby tot ist, sind die betroffenen Eltern in Schock und Panik und daher nicht in der Lage zu entscheiden, was mit ihrem Kind geschehen soll.”
Es stelle sich nämlich nicht nur die Frage nach Sammel- oder Einzelbestattung. Werde zum Beispiel eine Erdbestattung gewünscht, erklärt Bestattungsunternehmer Achim Dohmen, sei keine pathologische Untersuchung des toten Kindes möglich, die jedoch wichtige Aufschlüsse für eventuelle weitere Schwangerschaften geben könne. Eine pathologische Untersuchung mache eine Formalinbehandlung notwendig, die zwingend eine Feuerbestattung nach sich ziehe.