Städteregion : Weniger Schulsozialarbeit in Internationalen Förderklassen
Städteregion Der Umgang mit Zahlen ist bei der Städteregion in erster Linie Sache der Kämmerei. Davon können die Mitarbeiter um Amtsleiter Egon Metten gerade in der aktuell „heißen“ Phase der Haushaltsaufstellung und -beratung ein Lied singen. Doch auch die Schulverwaltung ist bisweilen mit Rechnen beschäftigt.
Zum Beispiel dann, wenn es darum geht zu ermitteln, wie viele Schulsozialarbeiter für die Internationalen Förderklassen (IFK) an den städteregionalen Berufskollegs benötigt werden.
Die Ansage von Helmut Etschenberg dazu war eigentlich eindeutig ausgefallen: Mehrfach hatte der Städteregionsrat in der Vergangenheit eine halbe Stelle pro IFK als Bedarf reklamiert und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im September 2015 sogar in einem persönlichen Brief aufgefordert, für die Finanzierung der benötigten Stellen zu sorgen. Der Städteregionstag hatte diese Haltung mit seinem einstimmigen Beschluss unterstützt.
Eine Antwort des Landes ließ lange auf sich warten und sorgte schließlich für Ernüchterung: Düsseldorf lehnte die Übernahme der Kosten ab und bot nur Mittel für sogenannte „multiprofessionelle Teams“ an. Zwei Stellen wurden in diesem Rahmen zwischenzeitlich mit Landesmitteln geschaffen, eine Stelle steuerte die Städteregion bei, was Voraussetzung für die Förderung war.
Jetzt soll es noch einmal zusätzliche Gelder vom Land geben. Das nährt bei der Verwaltung die Hoffnung, vier weitere Schulsozialarbeiterstellen bezahlt zu bekommen. Und weil auch diesmal ein 50-prozentiger Eigenanteil zu leisten ist, geht es sogar um sechs Stellen. Das wären, für den Fall, dass der bereits gestellte Antrag genehmigt werden sollte, in der Summe neun Sozialarbeiter — aber nach der vom Städteregionsrat aufgestellten und vom Städteregionstag bestätigten Rechnung bei aktuell 39 Internationalen Förderklassen immer noch 10,5 zu wenig.
Nun aber kommt das Schulverwaltungsamt ins Spiel. Denn die Fachleute der Städteregion haben sich den Sachverhalt noch einmal angeschaut und den Mindestbedarf „vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Städteregion“, wie explizit erwähnt wird, neu definiert — mit durchaus wesentlichen Veränderungen: Nunmehr soll für die 13 Internationalen Förderklassen, in denen eine Folgebeschulung erfolgt, bereits ein Stellenanteil von 0,25 ausreichend sein. Nur für die 26 Klassen, in denen erst kürzlich eingetroffene Flüchtlinge unterrichtet werden, wird weiterhin eine halbe Stelle angesetzt. Unterm Strich bliebe — bei Antragsgenehmigung — damit ein Defizit von „nur“ noch 7,25 Stellen.
Unterdessen kündigen sich allerdings schon neue Herausforderungen für die Kreise und Kommunen und auch für die Städteregion an: Mit einem Erlass hat die Landesregierung einen neuen Rahmen für die Beschulung von nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlingen bis zu einem Alter von 25 Jahren gesteckt. Demnach soll in Zukunft auch für diese ein Schulangebot vorgehalten werden. Auf Details wird zwar noch gewartet, aber eines ist für Schuldezernent Gregor Jansen bereits klar: „Es ist eine weitere Zunahme des Bedarfs an Schulsozialarbeit zu erwarten.“
Man darf gespannt sein, was das aus Sicht der Fraktionen für die Finanzen der Städteregion sowie deren Haltung gegenüber dem Land bedeuten wird und wie sich diese zum von der Verwaltung neu berechneten Bedarf positionieren werden. Viel Zeit hat die Politik allerdings nicht, bis zur Verabschiedung des Haushaltes 2017 im Städteregionstag bleiben nur noch drei Wochen.