Aachen/Trier : War der rasante Aufstieg der Personalräte rechtmäßig?
Aachen/Trier Für die Gehaltsentwicklung von freigestellten Personalräten gelten strenge Regeln. Sie sollen verhindern, dass Personalräte benachteiligt werden. Und sie sollen verhindern, dass sie gegenüber gleich Qualifizierten Vorteile haben. Wurden diese Regeln bei der Städteregion beachtet? Dr. Timo Hebeler, Experte für Verwaltungsrecht und Professor an der Uni Trier, hält das für „nahezu ausgeschlossen“.
Damit freigestellte Personalräte in ihrer beruflichen Entwicklung nicht benachteiligt sind, werden sogenannte Vergleichsgruppen gebildet. Was ist das?
Hebeler: Das ist eine Gruppe von Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Freistellung gleiche Qualifikationen und Tätigkeitsmerkmale aufweist wie das freigestellte Personalratsmitglied. Man schaut, welche berufliche Entwicklung diese Vergleichsgruppe nimmt und überträgt dies, quasi hypothetisch, auf das Personalratsmitglied. Ausreißer nach oben oder unten zählen dabei nicht, sondern es zählt die durchschnittliche Entwicklung. Würde man bei den Vergleichspersonen gezielt die besten auswählen, würde man eine Art „Rosinenpickerei“ betreiben und durch diesen Vergleichsmaßstab das freigestellte Personalratsmitglied personalvertretungsrechtlich unzulässig bevorteilen.
Wie groß ist eine Vergleichsgruppe?
Hebeler: Sie muss nicht übermäßig groß sein, sie darf aber auch nicht zu klein sein. Nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung müssen es mindestens fünf Vergleichspersonen sein. Das dürfte beispielsweise im Fall des Personalrats, der Verwaltungsfachangestellter ist, kein Problem sein, denn davon gibt es in einer Verwaltung viele.
Bleibt diese Gruppe immer gleich oder kann man bei jeder neuen Hochgruppierung eine neue Vergleichsgruppe bilden?
Hebeler: Nein, es bleiben immer dieselben Vergleichspersonen, sonst wäre es ja nicht mehr vergleichbar.
Das bedeutet, um beim Beispiel des Personalratsvorsitzenden zu bleiben, dass es in der Städteregionsverwaltung mindestens fünf Verwaltungsfachangestellte — die normalerweise maximal in Entgeltgruppe 9a kommen können — geben müsste, die in einem Zeitraum von wenigen Jahren ebenfalls bis auf Entgeltgruppe 14 gestiegen sind. Ist das richtig?
Hebeler: Genau. Nun ist es im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes etwas kompliziert. Es ist ein Mischmasch aus Qualifikation und Leistungsmerkmalen. Es kann hier und da auch vorkommen, dass jemand in einem begründeten Ausnahmefall eine Stelle oberhalb seiner Qualifikation bekleidet. Dass aber gleich eine ganze Gruppe von Verwaltungsfachangestellten parallel einen derart kometenhaften Aufstieg genommen haben soll, halte ich für nahezu ausgeschlossen.