Kreis Heinsberg : Vergewaltigungsopfern wird umfassend geholfen
Kreis Heinsberg „Vergewaltigungsopfer im Kreis Heinsberg können umfassende Behandlung und Betreuung erfahren“, erklärte Dr. Karl-Heinz Feldhoff, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, jetzt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales.
Wichtig sei jedoch das frühzeitige Aufsuchen einer gynäkologischen Fachabteilung, um von dort aus die notwendigen Beratungs- und Behandlungsschritte unmittelbar einleiten zu können.
Die SPD-Kreistagsfraktion hatte eine Anfrage gestellt „aufgrund der unzumutbaren Verfahrensweise in zwei katholischen Krankenhäusern in Köln, wo ein Vergewaltigungsopfer abgewiesen wurde“. Könnte sich so etwas auch in Krankenhäusern im Kreis Heinsberg ereignen? Wie werden Vergewaltigungsopfer im Kreis Heinsberg behandelt und betreut? Dies wollten die Sozialdemokraten wissen.
„Pille danach“ wird verordnet
Die Abweisung von Vergewaltigungsopfern in hiesigen Krankenhäusern sei aufgrund der Rückmeldungen aus den Krankenhäusern auszuschließen, so Feldhoff. So habe das Krankenhaus Heinsberg mitgeteilt, dass alle Frauen nach einer angegebenen Vergewaltigung in der Fachabteilung Gynäkologie nach einem festgelegten Behandlungsstandard umfassend ärztlich untersucht, behandelt und beraten würden. Dazu gehöre insbesondere auch eine ausführliche Beratung über die sogenannte „Pille danach“, die — falls von der Patienten gewünscht und medizinische Gründe nicht gegen eine Verabreichung sprechen — verordnet beziehungsweise verabreicht werde. Daneben würden diese Patientinnen gegebenenfalls psychologisch betreut und vom Sozialdienst über die im Kreis Heinsberg bestehenden psychosozialen Angebote informiert. Die in den besagten Kölner Krankenhäusern offenbar praktizierte Verfahrensweise sei „in unserem Krankenhaus ausgeschlossen“, heißt es in dem Schreiben vom Heinsberger Krankenhaus an das Gesundheitsamt.
Auch das Krankenhaus Erkelenz erklärte mit Blick auf die Kölner Vorfälle, dass ein „solches Ereignis für das Hermann-Josef Krankenhaus Erkelenz ausgeschlossen werden kann“.
Das Krankenhaus Wegberg machte deutlich, dass im Fall eines Vergewaltigungsopfers, wenn nötig, eine Erstversorgung durchgeführt werde. Danach würden die Ärzte den Kontakt zur nächsten Gynäkologie herstellen und die Patientin dementsprechend dorthin verlegen; das Krankenhaus Wegberg verfügt nicht über eine gynäkologische Fachabteilung.
Das Krankenhaus Geilenkirchen teilte dem Gesundheitsamt zu der Fragestellung mit, dass aufgrund der dort nicht mehr geführten gynäkologischen Fachabteilung gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen nicht durchgeführt würden.
Die Gangelter Einrichtungen Maria Hilf verwiesen darauf, dass sich ein solcher Vorgang aufgrund der dort geführten Fachdisziplinen nicht ereignen könne. In Gangelt würden Vergewaltigungsopfer aber fachärztlich psychiatrisch behandelt und gegebenenfalls zusätzlich konsiliarisch bei einem niedergelassenen Gynäkologen vorgestellt. Auch könne eine psychiatrische Behandlung in den Gangelter Einrichtungen erfolgen.
Aus Sicht des Gesundheitsamtes ist laut Feldhoff darauf hinzuweisen, dass die psychosozialen Beratungsmöglichkeiten im Kreis Heinsberg umfassend im psychosozialen Adressbuch dargestellt würden, das auf allen Stationen der Krankenhäuser, in den Ambulanzen der Krankenhäuser sowie auch in den Institutionen des Gesundheitswesens sowohl in Schriftform als auch online verfügbar sei, sodass eine umfassende Beratungsmöglichkeit für alle hilfesuchenden Frauen gegeben sei. Der sozialpsychiatrische Dienst stehe für spezifische Fragestellungen und die Weitervermittlung an entsprechende Fachkliniken zur Aufarbeitung besonderer Problematiken zur Verfügung.
Die Kreispolizeibehörde hat standardisiertes Verfahren entwickelt
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg — so berichtete Gesundheitsamtsleiter Dr. Karl-Heinz Feldhoff im Ausschuss für Gesundheit und Soziales — hat ein standardisiertes Verfahren zur Untersuchung wegen einer Sexualstraftat entwickelt. Dazu zählt auch ein standardisierter ärztlicher Untersuchungsbericht, der in den Krankenhäusern als Grundlage der jeweiligen spezifischen Untersuchungen dient.
Dabei wird für alle Vergewaltigungsopfer die Möglichkeit eröffnet, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Anzeige zu erstatten. Das entnommene Spurenmaterial wird bei Einverständnis anonymisiert der Kreispolizeibehörde übersendet, ohne das der jeweilige Name bekannt gemacht wird. Das Spurenmaterial wird dort für die Dauer von einem Jahr aufbewahrt. Damit erhält die vergewaltigte Frau die Möglichkeit, sich innerhalb eines Jahres zu entscheiden, ob eine Anzeige erstattet wird. Sollte keine Anzeige erstattet werden, wird das Spurenmaterial bei der Kreispolizeibehörde vernichtet.