Trotz Rippenbrüche Misshandlung nicht zu beweisen
Kreis Heinsberg. Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung wurde ein 23-jähriger Angeklagter aus Übach-Palenberg am Dienstag vom Schöffengericht Geilenkirchen verurteilt.
Das Gericht verhängte damit ein Strafmaß, das über dem Antrag von Staatsanwältin Zander und natürlich auch des Strafverteidigers Andreas Fleuster lag. Die Staatsanwältin hatte lediglich acht Monate beantragt, der Verteidiger gar für eine Geldstrafe plädiert.
„Zweimal fahrlässige Körperverletzung liegt eindeutig vor, Kindesmisshandlung war dem Angeklagten jedoch nicht nachzuweisen”, begründete Richter Anselm Pütz das Urteil. Nicht geklärt worden sei ebenfalls, ob es sich bei den Taten um Vorsatz gehandelt habe.
Staatsanwältin Zander erklärte: „Das am 30. Januar 2001 geborene Kind des Angeklagten ist auf ungewöhnlich grobe Art und Weise misshandelt worden. Folgen waren sechs gebrochene Rippen sowie Frakturen des Oberarms und des Oberschenkels.” Zudem sei das Mädchen von Blutergüssen und Schürfwunden gezeichnet gewesen, als es Mitte Januar ins Aachener Klinikum eingeliefert wurde.
„Das Kind wurde am 30. Dezember im Krankenhaus Eschweiler geboren. Schon am nächsten Tag ist es mit meiner Lebensgefährtin in unsere Wohnung nach Übach-Palenberg gekommen”, erklärte der Angeklagte. Das Mädchen habe nach einer problematischen Geburt Probleme mit Blähungen gehabt.
Schon in der ersten Nacht zu Hause sei der Rettungswagen gerufen worden, weil es sich verschluckt habe. „Ich bin ausgebildeter Sanitäter der Feuerwehr. In dieser Nacht habe ich das Kind mit dem Brustkorb auf meine Hand gelegt und mit der anderen Hand auf Po und Rücken gedrückt. Die Hebamme hatte gesagt, dass dies ein entspannender Griff für Säuglinge ist.”
Eine Erklärung für die Verletzungen sei vielleicht, dass das Kind hin und wieder ins Ehebett genommen wurde. Dabei hätte es passieren können, dass sich Vater oder Mutter im Schlaf auf das Kind gelegt hätten.
Die 23-jährige Mutter des Kindes als Zeugin: „Mir ging es nach der Geburt nicht gut. Ich habe gesehen, wie mein Lebensgefährte meiner Tochter in der ersten Nacht auf Bauch und Rücken gedrückt hat. Ich bin aus dem Zimmer gegangen, weil ich den Anblick nicht ertragen konnte.”
Nachdem sie Mitte Januar mit dem Säugling ins Klinikum gefahren sei, habe sie Kontakt mit einem Orthopäden gehabt, der ihr eindeutig gesagt habe, das Kind sei misshandelt worden.
„Weil ich mich mit meiner Tochter im Klinikum nicht gut aufgehoben fühlte, habe ich uns ins Stolberger Krankenhaus verlegen lassen.”
Auf eindringliche Befragung des Richters erklärte sie: „Mein Lebensgefährte hatte keine Nerven, wenn das Kind schrie.” Ihre 42-jährige Mutter sagte als Zeugin: „Ich hatte den Eindruck, dass der Lebensgefährte meiner Tochter nicht sehr feinfühlig ist.”
Der 64-jährige Ärztliche Leiter der Kinderstation am Stolberger Krankenhaus als Zeuge: „Das Kind war schon im Becken- und Oberschenkelbereich eingegipst, als es zu uns kam. Wir haben noch Brüche von sechs Rippen und eine Oberarmfraktur festgestellt.” Für die Verletzungen hätten die Eltern keine plausible Erklärung geliefert.
Rippenbrüche bei Babys seien in 95 Prozent der Fälle auf Misshandlung zurückzuführen; bei einer Reanimation komme es nie zu derartigen Verletzungen. „Es muss rohe Gewalt angewendet worden sein.”
Eine 22-jährige Zeugin sagte: „Ich bin schon mit 16 Jahren Mutter geworden. Der Angeklagte war ein guter Freund von mir, der einmal auf mein Kind aufgepasst hat.” Schon nach einer Stunde habe er sich telefonisch gemeldet und erklärt, ihr Kind sei die Treppe heruntergefallen.
„Im Klinikum ist festgestellt worden, dass das Kind geschlagen wurde. Wenig später hat mich der Angeklagte auch noch geschlagen und vergewaltigt”, erklärte die Zeugin tränenüberströmt.
Hierzu soll es jetzt ein weiteres Verfahren geben.