Heinsberg : Striktere Kontrollen beim Trinkwasser
Heinsberg Schon seit den 90ern hatten Gesundheitsämter wie das des Kreises Heinsberg gefordert, dass Warmwasseranlagen und Heizungen regelmäßig überprüft werden. Seit zwei Wochen ist nun die neue Trinkwasserverordnung in Kraft, die diesen Forderungen Rechnung trägt.
„Aus Präventionssicht ist das ein wichtiger Schritt”, sagt der Leiter des Kreisgesundheitsamtes, Dr. Karl-Heinz Feldhoff.
Über das Trinkwasser können Bakterien verbreitet werden, die tödliche Krankheiten auslösen können. Duscht man beispielsweise mit Wasser, das mit Legionellen verseucht ist und atmet den Wasserdampf ein, kann das zu Lungenentzündungen und dem sogenannten Pontiac-Fieber führen. „Wie viele Lungenentzündungen auf Legionellen zurückgehen, kann man nicht genau sagen”, sagt Feldhoff, da dies nicht jedes Mal abgeklärt werde. Er glaube aber, dass die Dunkelziffer hoch sei.
Den Legionellen hat das Bundesgesundheitsministerium nun also den Kampf angesagt und folgende Regeln aufgestellt: Hausbesitzer, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung - das bedeutet: mehr als 400 Liter Fassungsvermögen - haben oder Trinkwasser im Rahmen von öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeiten abgeben, müssen diese beim Gesundheitsamt melden und einmal im Jahr ihre Anlage an mehreren Stellen überprüfen lassen. Das Anmeldeformular hat der Kreis auf seiner Seite zum Download bereitgestellt, die 71 Labore, die das Land NRW zugelassen hat, sind ebenfalls im Internet abrufbar.
Wird etwas Auffälliges festgestellt, muss der Hausbesitzer dies dem Amt melden und die Empfehlungen des Labors, wie das Problem behoben werden kann, umsetzen. Bei Fragen hilft das Kreisgesundheitsamt weiter.
Bislang keine Proteste
„Die Reaktionen der Hauseigentümer sind bislang verhalten”, sagt Feldhoff. Er sieht auch keinen Grund, sich vor der Kontrolle zu drücken, schließlich können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Rund 200 Euro kostet eine Untersuchung.
Der Grenzwert für Legionellen liegt bei 100 pro 100 Milliliter Trinkwasser. „Wenn am Duschkopf erhöhte Werte festgestellt werden, kann die Quelle dennoch woanders liegen”, erklärt Feldhoff. Meist nämlich direkt in dem Behälter selbst. In geringen Mengen seien die Legionellen immer im Wasser enthalten, bei 30 bis 50 Grad Celsius vermehrten sie sich am besten. „Ab 60 Grad überlebt keine Legionelle”, sagt Feldhoff.
Diese Erkenntnis hat sich die Industrie schon längst zunutze gemacht, war also in dem Punkt schneller als der Gesetzgeber: Bei modernen Heizungsanlagen kann eine Automatik eingeschaltet werden, die das System ein-, zweimal die Woche hochfahren und sich so selbst reinigen lässt. Nachts wohlgemerkt, damit sich niemand verbrüht.
Von der Meldepflicht und Kontrolle der Trinkwassererwärmer sind Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen. Dafür müssen die Eigenheimbesitzer bei einem anderen Passus aufpassen: Wer Regenwasser zum Wäschewaschen oder für die Toilette nutzt, muss darauf achten, dass das Regenwasser nicht ins Trinkwassersystem gelangt. „Das kann durch Unterdruck passieren”, sagt Feldhoff. Mikrobiologische Verunreinigungen können dadurch auftreten, die auch zu Durchfall führen können.
Für die Gesundheitsämter soll die Arbeit laut Bundesgesundheitsministerium einfacher oder zumindest weniger werden. „Entbürokratisierung” ist das Stichwort. Da hält sich Feldhoff noch mit einem Urteil zurück. Die Hauseigentümer befänden sich in der Bringschuld. Ob alle Behälter gemeldet sind, muss das Amt nicht kontrollieren. „Erleichtert wird die Arbeit auch insofern, als dass die Wasserwerke nur alle drei Jahre statt bislang einmal im Jahr kontrolliert werden müssen”, erzählt er.
Er will aber weiterhin jährlich raus. „Vor allem die Kenntnis des Umfelds spielt eine entscheidende Rolle”, sagt er in Anspielung auf Nitratbelastung durch Überdüngung von Feldern. Sicher ist sicher.