Geilenkirchen/Wassenberg: Sein Chat-Verlauf überführt den Angeklagten des Drogenhandels

Geilenkirchen/Wassenberg : Sein Chat-Verlauf überführt den Angeklagten des Drogenhandels

Ob der Angeklagte auch ohne einen der beliebten Instant-Messaging-Dienste vor dem Schöffengericht Geilenkirchen gelandet wäre, ist fraglich. Doch leider - aus Sicht des Angeklagten - war die Verabredung von Drogengeschäften mittels Handy-Chat so bequem für Händler und Käufer gewesen, dass auch die ermittelnden Kriminalbeamten und am Ende das Schöffengericht Geilenkirchen den Chatverlauf nur noch auslesen mussten, um die Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ehemalige Dealer des 27-jährigen Angeklagten sitzt derzeit seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Hagen ab. Er hatte von dort einen Tag Freigang bekommen, um als Zeuge vor dem Schöffengericht Geilenkirchen auszusagen. Er schilderte dem Gericht den Angeklagten als einen Kunden, der zwar regelmäßig kleinere Mengen Marihuana bei ihm gekauft habe. Dem Angeklagten hätten jedoch allein schon die finanziellen Mittel gefehlt, um für den Ankauf größerer Mengen tatsächlich in Frage zu kommen. Damit bestätigte der Zeuge einen Teil der Anklagepunkte.

Ernsthafte Verabredungen

Die Anklageschrift hatte dem Angeklagten mehrere Betäubungsmittelvergehen vorgeworfen, die er im Raum Wassenberg in den Jahren 2014 bis 2015 begangen haben sollte. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt hatte sich der Angeklagte auch geständig gezeigt, was den Ankauf von kleineren Mengen Marihuana angeht. Wiederholt habe er zwischen 20 und 80 Gramm bei dem als Zeugen geladenen Dealer zum Eigenbedarf gekauft.

Sein Anwalt bestätigte darüber hinaus, dass sein Mandant wohl auch einen Teil des erworbenen Rauschgiftes weiterverkauft habe, um den Eigenkonsum zu decken.

In den Chats waren aber auch größere Rauschgiftgeschäfte angesprochen worden, über 500 Gramm Speed und ein bis drei Kilo Marihuana war gechattet worden. Davon wollte der Angeklagte allerdings nichts wissen. Nun hat der Gesetzgeber aber schon die Verabredung zu einem Drogengeschäft unter Strafe gestellt. Diese wohl eher unbekannte Variante des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz traf nun den Angeklagten.

Das Schöffengericht sah es, nach längerer Diskussion, so Richterin Corinna Waßmuth, als erwiesen an, dass der Angeklagte durchaus ernsthafte Verabredungen getroffen hatte, Geschäfte bezüglich des im Chat erwähnten Speeds und des Marihuanas im Kilobereich zu tätigen.

Nach genauem Auslesen des Chatverlaufs zum Speed hatte sich der ursprüngliche Eindruck, dass der Angeklagte die 500 Gramm Speed ankaufen wollte, umgekehrt. Es stellte sich nun eher so dar, dass der Dealer beim Angeklagten per Kurznachricht nachgefragt haben musste, ob der ihm nicht das Speed besorgen könnte. In Bezug auf die Kilos Marihuana hatte sich der Angeklagte lediglich daran erinnern wollen, seinen Dealer mal aus Interesse nach den Preisen für größere Mengen gefragt zu haben.

Der als Zeuge geladene Dealer des Angeklagten hatte ausgesagt, dass er die Anfragen des Angeklagten nie ernst genommen habe. Der Angeklagte sei immer knapp bei Kasse gewesen und habe eine Familie zu versorgen gehabt, so der Zeuge. Er habe dem Angeklagten zwar mal eine Probe im Wert von etwa zehn Euro bei solch einer Anfrage gegeben, mehr sei aber nie gelaufen.

Das Gericht bewertete die Anbahnungsversuche größerer Geschäfte als Beihilfe zum Handeltreiben, auch wenn nicht nachweisbar sei, ob der Angeklagte die Geschäfte wirklich abgewickelt hatte. Zu diesem Tatkomplex hinzu kam der Erwerb von Marihuana in sechs Fällen.

Zu den insgesamt acht Tatvorwürfen, die das Gericht als erwiesen ansah, bildete das Schöffengericht die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

Da die Taten schon lange zurückliegen, der Angeklagte inzwischen den Drogen den Rücken gekehrt hat und in geordneten Verhältnissen lebt, wurde die Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

(defi)