Erkelenz : Parkmöglichkeiten während der Markttage
Erkelenz Wenn im Schatten der Burg von Donnerstag, 19. Juni, bis Montag, 23. Juni, der Lambertusmarkt und rund um den Marktplatz der historische Jahrmarkt stattfinden, kommen sowohl während der Kirmestage als auch davor für die notwendigen Auf- und Abbauarbeiten wieder einige unvermeidbare Einschränkungen und Änderungen in der Verkehrsführung auf die Bürger zu.
Um den Schaustellern einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen, sind der Dr.-Josef-Hahn-Platz und ein Teilstück des Parkplatzes am Markt bereits seit Montaggesperrt, erläutert der erste Beigeordnete der Stadt Erkelenz, Dr. Hans-Heiner Gotzen.
Ab Dienstag, 17. Juni, werde die Sperrung auf den gesamten Parkplatz am Markt sowie den Franziskanerplatz ausgedehnt, und auch die Brückstraße ist dann nur noch für den Anliegerverkehr befahrbar. Die Straße könne dann nur noch über das Reifferscheidts-Gässchen in Richtung Ostpromenade verlassen werden.
Der Johannismarkt, die Kirchstraße, die Gasthausstraße sowie die Aachener Straße zwischen Kirchstraße und Franziskanerplatz sind ebenso für den allgemeinen Verkehr gesperrt wie die Burgstraße und das Teilstück der Roermonder Straße von der Burgstraße bis zur Westpromenade.
Eine Wendemöglichkeit für Lastwagen bestehe hier nicht, informiert die Verwaltung ausdrücklich. Die Nordpromenade wird in der Zeit von Donnerstag, 19. Juni, bis Montag, 23. Juni, als Einbahnstraße ausgewiesen.
Außerdem findet der Wochenmarkt am Freitag, 20. Juni, nicht wie sonst am Markt, sondern ausnahmsweise auf dem Schulhof der Gemeinschaftshauptschule Erkelenz-Mitte an der Westpromenade statt.
Die Stadt rechnet während der Kirmestage wieder mit etlichen Besuchern aus Nah und Fern. Für diese stehen unter anderem die Schulhöfe der Hauptschule an der Westpromenade, der Grundschulen am Zehnthofweg und der weiterführenden Schulen am Schulring in den unterrichtsfreien Zeiten als Parkflächen zur Verfügung.
Weitere Parkmöglichkeiten bietet die Park- and Ride-Anlage an der Neusser Straße sowie die Parkplätze der Verbrauchermärkte. Während der gesamten Kirmestage gilt in der Tiefgarage, die dann Donnerstag und Sonntag ab 14 und an den übrigen Tagen ab 8 Uhr geöffnet ist, gebührenfreies Parken. Geschlossen wird die Tiefgarage an den jeweiligen Tagen erst um 24 Uhr.
„Halteverbote sind unbedingt einzuhalten, um Störungen im Verkehrsfluss zu verhindern. Zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs insbesondere mit Rücksicht auf die Freihaltung von Rettungswegen ist es auch an den Kirmestagen erforderlich, verkehrsbehinderndes Parken zu ahnden”, betonte die Verwaltung.