Städteregion: Parkausweis für Handwerker: Nur drei gallische Dörfer widersetzen sich

Städteregion : Parkausweis für Handwerker: Nur drei gallische Dörfer widersetzen sich

In der vergangenen Woche sind sie verschickt worden, die neuen Handwerkerparkausweise für die Region. In knalligem Orange und neuem Design kommen sie daher und können von den Handwerkern in den Kommunen im Kammerbezirk Aachen, also in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg abgeholt werden.

In allen Kommunen? Nein, drei „kleine gallische Dörfer” - Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg - weigern sich bislang, den Ausweis, der Firmenfahrzeuge von Handwerksbetrieben das Parken in eingeschränktem Halteverbot, beziehungsweise Halteverbotszonen oder auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheinpflicht kostenfrei erlaubt, einzuführen.

Mit dem DIN-A4 großen Nachweis ist es den Handwerkern zudem erlaubt, auf Bewohnerparkplätzen soweit und solange zu parken, wie „dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist”.

Der „Siegeszug” begann im Januar 2004 im Münsterland, wo der erste über kommunale Grenzen hinweg gültige Parkausweis eingeführt wurde. Es folgten Ostwestfalen-Lippe, die Region Köln/Bonn, das Ruhrgebiet und der Regierungsbezirk Düsseldorf.

Im Januar 2006 startete der Parkausweis schließlich in der Region Aachen. „Die Handwerkerschaft hat lange um die Einführung des Ausweises kämpfen müssen, um so erfreuter sind wir, dass er sich bewährt hat”, konstatiert Ludwig Voß, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Aachen.

Sein Kollege aus Heinsberg, Dr. Michael Vondenhoff, würde gerne gleiches von seinem Bereich behaupten, doch: „Es gibt immer noch diese drei Kommunen, die sich der Einführung verweigern”, bedauert er.

Dabei ist die Öffnung zu den Nachbarn aus Köln/Bonn und Düsseldorf beabsichtigt. Auch dort soll zukünftig ein im Kammerbezirk Aachen ausgestellter Parkausweis Gültigkeit haben.

Das aber, so die offizielle Verlautbarung, sei nur möglich, wenn alle Kommunen mit im Boot säßen. Das langfristige Ziel: eine in ganz Nordrhein-Westfalen anerkannte Sondergenehmigung für betriebliche Handwerkerfahrzeuge.

Der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Heinsberg spricht denn auch wenig zurückhaltend von einem Kirchturms- denken der Verantwortungsträger in den drei Kommunen.

Schließlich, konstatiert Vondenhoff, hielten Handwerksunternehmen aus den drei „abtrünnigen” Kommunen auch Aufträge aus Städten, die die Sondererlaubnis eingeführt hätten.

„Insgesamt werden jedes Jahr etwa 2000 Parkausweise im Bereich der Handwerkskammer Aachen ausgestellt.

Mit 120 Euro jährlich sind die Betriebe pro Fahrzeug bei den Park-Vergünstigungen dabei”, sagt Detlef Funken von der Geschäftsstelle des Zweckverbands Städteregion Aachen. „Dieses Geld fließt direkt in die Kasse der den Ausweis ausstellenden Kommune.”

16.000 Unternehmen

Was bei einigen der 16.000 Unternehmer im Kammerbezirk Aachen offensichtlich noch nicht angekommen ist: Der Ausweis ist nicht fahrzeuggebunden wie in der Ursprungsversion, sondern auf jedes Firmenauto, das für handwerkliche Arbeiten eingesetzt wird, übertragbar.

„Ich dachte bislang, man braucht für jeden Wagen einen Ausweis. Das war mir dann doch zu teuer”, gesteht Maler- und Lackierer- sowie Glasermeister Michael Rohr aus Alsdorf.

Bei sechs Firmenfahrzeugen wäre das ein erkleckliches Sümmchen gewesen. Jetzt wird der Handwerksmeister den Parkausweis beantragen und je nach Einsatz seinem Auftrag ausführenden Gesellen übergeben. Lohnen werden sich die 120 Euro in jedem Fall: „Wenn ich bedenke, was ich in einem Jahr an Knöllchen und Parkgebühren ausgebe, rechnet sich der Ausweis ganz schnell.”

Diese Erfahrung macht der Elektro-Meister Dirk Everhartz, einer von 68 Parkausweis-Inhabern in Alsdorf, bereits im dritten Jahr. Auch er setzt den Ausweis je nach Auftrag ein.

„Der Handwerkerparkausweis ist für einen Kundendienstmonteur ideal, wenn man mit schwerem Gerät oder Material bis zum Kunden vorfahren muss. Anfangs gab es noch ein paar Probleme, weil man nicht genau wusste, wie weit die Befugnisse reichen”, sagt Everhartz.

Irrtümer und Missverständnisse

Doch Irrtümer und Missverständnisse konnten schnell ausgeräumt werden, bestätigt auch Klaus Mingers, stellvertretender Sachgebietsleiter Sicherheit und Verkehr vom Ordnungsamt Alsdorf: „Früher gab es Einzelgenehmigungen, die durch die Überwachungskräfte überprüft werden mussten, jetzt ist die Rechtssituation eindeutiger.” Anfangs, so erinnert sich Mingers, nutzen viele Chefs den Ausweis, um mit dem eigenen Pkw kostenfrei zu parken - etwa bei Baustellenbesichtigungen oder der Dienstaufsicht.

„Den Zahn konnte man allerdings schnell ziehen.” Verwundert fragt sich Mingers allerdings, warum die Parkausweis-Regelung für Handwerker nicht längst per Minister-Erlass NRW-weit Gültigkeit hat. Dann müssten auch die „gallischen Dörfer” ihre Position überdenken.