Kreis Heinsberg : Notunterkünfte für Flüchtlinge vor der Schließung
Kreis Heinsberg Die Zuweisung von Asylsuchenden an die Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg setzt sich unvermindert fort. Dies berichtete Landrat Stephan Pusch (CDU) im Kreisausschuss.
Nach den von ihm präsentierten Zahlen leben im Kreisgebiet insgesamt 3587 den Kommunen zugewiesene Flüchtlinge. Damit habe sich die Zahl der vom Ausländeramt des Kreises zu betreuenden Asylsuchenden in den letzten 20 Monaten mehr als versechsfacht.
Die Notwendigkeit der Flüchtlingsunterbringung in Notunterkünften bestehe aufgrund des — sicherlich auch jahreszeitbedingt — reduzierten Flüchtlingszustroms sowie dem Aufbau landeseigener Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mehr in dem Maße wie noch vor wenigen Monaten, so der Landrat. Vor diesem Hintergrund habe das Land damit begonnen, von den Kommunen im Rahmen der Amtshilfe geschaffene Notunterkünfte aufzulösen. So sollen die von Städten und Gemeinden geschaffenen Notunterkünfte in Erkelenz Ende dieses Monats, in Heinsberg Ende März und in Gangelt voraussichtlich Ende April geschlossen werden.
Von diesen Überlegungen nicht erfasst sei die Einrichtung in Wegberg-Petersholz, die als Zentrale Unterbringungseinrichtung längerfristig vom Land betrieben werden solle. Aktuell sei der Kreis dort allerdings noch insofern in den Betrieb eingebunden, als die baulichen Maßnahmen auch weiterhin vom Amt für Gebäudewirtschaft der Kreisverwaltung betreut würden. „Ebenso erfolgen die Ersterfassung der ankommenden Flüchtlinge, die EDV-technische Betreuung sowie die medizinische Überwachung weiterhin durch kreiseigenes Personal“, erklärte der Landrat. Wann eine vollständige Übernahme dieser Aufgaben durch das Land erfolgen werde, sei derzeit noch nicht bekannt. Darüber würden derzeit Gespräche mit der Bezirksregierung geführt.
Die vom Kreis geschaffene Unterkunft in Geilenkirchen-Niederheid sei nach aktuellem Planungsstand des Landes nicht als Dauereinrichtung vorgesehen, so Pusch. Mit Blick auf die überdurchschnittlich gute Eignung des Gebäudes als Erstaufnahmeeinrichtung und die entsprechenden umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen habe die Kreisverwaltung dem Land allerdings vorgeschlagen, das Gebäude jedenfalls nicht kurzfristig aufzugeben. Primär sollten zunächst die im Rahmen der Daseinsvorsorge benötigten und mittlerweile seit Monaten zweckwidrig genutzten Gebäude an anderen Stellen im Land — wie zum Beispiel Sporthallen — freigegeben werden. Sollte es keine anderslautende Verfügung der Bezirksregierung geben, werde der Kreis die Unterkunft in Niederheid damit noch bis voraussichtlich Ende dieses Jahres betreiben.
Die Gesamtaufwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in den vom Kreis im Rahmen der Amtshilfe für das Land geschaffenen Notunterkünften belaufen sich bislang auf rund zwei Millionen Euro. Die bisherige Kostenerstattung des Landes beläuft sich entsprechend den eingereichten Mittelanforderungen des Kreises auf insgesamt circa 977.000 Euro. Zu Kürzungen der abgerechneten Beträge ist es laut Landrat dabei nicht gekommen, sodass unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen damit zu rechnen sei, dass die angekündigte Vollkostenerstattung tatsächlich zu 100 Prozent realisiert werde.