Kreis Heinsberg: Notdienstpraxen kooperieren enger mit Krankenhäusern

Kreis Heinsberg : Notdienstpraxen kooperieren enger mit Krankenhäusern

In den Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am Städtischen Krankenhaus Heinsberg und am St.-Elisabeth-Krankenhaus in Geilenkirchen kommt es ab 1. Januar zu einer Arbeitsteilung — und damit zu neuen Dienstzeiten für die Ärztinnen und Ärzte, die in den Notdienstpraxen ihren ambulanten Notdienst leisten.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Notdienst werden ab Januar montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 23 Uhr, mittwochs und freitags von 12 bis 23 Uhr (Geilenkirchen: 13 bis 23 Uhr) und an Wochenenden und Feiertagen von 7.30 bis 23 Uhr (Geilenkirchen: 8 bis 23 Uhr) alle Patienten, die eines der beiden Krankenhäuser aufsuchen, empfangen und notdienstlich versorgen, sofern die Patienten Beschwerden haben, die ambulant behandelt werden können.

„Damit können wir die Krankenhäuser während unserer Dienstzeiten in der Notdienstpraxis von leichteren Fällen entlasten und die Wartezeiten für Patienten, die eine stationäre Versorgung brauchen, verringern. In Fällen, in denen eine weitergehende fachärztliche Untersuchung notwendig ist, sowie bei Patienten mit einer Einweisung und natürlich in Notfällen übernehmen die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen der Klinik die Patienten“, so Heinz-Josef Vergoßen, Vorsitzender der KV-Kreisstelle.

In der Nacht — zwischen 23 und 8 beziehungsweise 7.30 Uhr — werden ambulante Notfälle ab Januar ausschließlich von den diensthabenden Ärztinnen und Ärzten der beiden Krankenhaus-Ambulanzen versorgt.

Bislang sind die Notdienstpraxen in Heinsberg und Geilenkirchen nachts durchgängig mit niedergelassenen Medizinern besetzt. „Die in der Regel wenigen Patienten mit leichteren Beschwerden, die nach 23 Uhr eintreffen, können von den Kolleginnen und Kollegen der Klinik mit versorgt werden“, so Vergoßen.

Die wegfallende Nachtarbeit entlaste die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und senke deren Kosten. „Mit dieser Neuregelung intensivieren wir die bewährte Zusammenarbeit mit beiden Krankenhäusern zum Wohle der Patienten und Mediziner. Nicht zuletzt kommen wir damit dem Wunsch des Gesetzgebers zu einer engeren Verzahnung des Notdienstes im ambulanten und stationären Bereich nach.“

Von den organisatorischen Änderungen in den Notdienstpraxen unberührt bleibt die Versorgung bettlägeriger Patienten: Diese haben weiterhin die Möglichkeit, über die kostenlose Rufnummer 116117 die Arztrufzentrale zu kontaktieren, die bei Bedarf einen ärztlichen Hausbesuch koordiniert.