Kreis Heinsberg : Neues NRW-Gesetz: Pferdestärken im Wald lieber drosseln
Kreis Heinsberg Ein neues NRW-Gesetz ermöglicht Reitern ab Januar 2018, grundsätzlich alle Waldwege zu nutzen. Für Geländereiter im Kreis Heinsberg ist das nichts Neues. Waldgebiete im Kreis sind für Pferdefreunde eigentlich jetzt schon das reinste Paradies: Auf sämtlichen landwirtschaftlichen Wegen darf geritten werden, allein in den Landschaftsschutzgebieten müssen Pferd und Reiter auf den ausgewiesenen Reitwegen bleiben.
„Ziel der Gesetzesänderung ist es, dass Städte flexibel über die Freigabe entscheiden können und dadurch zum Beispiel die Wege besser vernetzen“, sagt Peter Schütz vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Das Landesnaturschutzgesetz, das das bisher gültige Landschaftsgesetz ablöst, überlässt den Städten und Kommunen, welche Wege sie in ihrem Zuständigkeitsgebieten auch für Reiter öffnen wollen, und wo ein Reitverbot zum Beispiel aufgrund von großem Wanderer- oder Radfahreraufkommen sinnvoll ist. „Reiten ist etwas Tolles, doch es stört Fußgänger“, sagt Philipp Heeremann vom Waldbauernverband NRW.
Konflikte mit anderen Erholung suchenden Verkehrsteilnehmern scheint es im Kreis Heinsberg nicht zu geben. Alle Wege außerhalb von Landschaftsschutzgebieten fallen bislang in ein durch eine Allgemeinverfügung geregeltes Freistellungsgebiet. „Wir haben hier so viel freie Flächen, dass eine zwingende Festlegung von Reitwegen nicht notwendig ist“, sagt Hans-Peter Lüttgens, zweiter Vorsitzender des Kreisverbands der Reit- und Fahrvereine Heinsberg. Man habe wirklich „reichlich Wege“ zur Verfügung. Auf Grundlage des Gesetzes könnte nun auch das Reitwegenetz in den Landschaftsschutzgebieten verdichtet werden. In der Teverener Heide gibt es aktuell zwei Rundwege, die beritten werden können. „Hier würden wir uns natürlich schon eine Ausweitung wünschen“, räumt Lüttgens ein, der auch beim Reitverein Geilenkirchen das Geländereiten betreut.
Die Kreisverwaltung strebt die Einigung auf eine neue Allgemeinverfügung an, erklärt Ulrich Hollwitz vom Kreis Heinsberg. Die beteiligten Parteien, also Forstverwaltung, Reitvereine und Waldbesitzer, seien kürzlich postalisch um eine Stellungnahme gebeten worden, aus der dann eine einvernehmliche neue Regelung geschaffen werden soll. Bis Ende März wird aber vorerst alles so bleiben wie bisher: die nun angelaufenen Absprachen können eine Änderung erst zum 1. April bewirken, erklärt Lüttgens. Ziel der Reiter sei, die aktuellen Reitmöglichkeiten zu erhalten. Mit dem neuen Gesetz sei aber eventuell auch eine Ausweitung möglich. Neben der Teverener Heide sind es Waldgebiete in Waldfeucht, Wegberg und Wassenberg, in denen das Reiten nur auf ausgeschilderten Pfaden erlaubt ist.
Wolfgang von der Heiden, Revierförster und zuständig für die Waldgebiete in Heinsberg, Gangelt, Geilenkirchen, Selfkant, Waldfeucht und Übach-Palenberg, sieht der neuen gesetzlichen Regelung zwar entspannt entgegen, weiß aber dennoch um die Probleme, die das Reiten im Wald mit sich bringen könne. „Die Hufe beschädigen natürlich die sandwassergebundenen Wege. Insbesondere in den schnellen Gangarten. Deswegen mein Appell an die Reiter, wenn sie im Wald unterwegs sind, dies möglichst im Schritt zu machen.“
In seinem Zuständigkeitsbereich gebe es derzeit nur in der Teverener Heide und der Staher Heide überhaupt ausgewiesene Reitwege. „Weil dort ein hohes Aufkommen an Reitern durch nahe liegende Reiterhöfe ist.“ In der Teverener Heide habe es in der Vergangenheit auch schon Beschwerden von Fußgängern gegeben, die sich durch allzu forsche Reiter bedrängt fühlten. „Das war längere Zeit ein Problem, aber wir haben das in den Griff bekommen. Die meisten Reiter sind ja vernünftig.“
Wolfgang von der Heiden wünscht sich nur, dass die Reiter beim Kreis auch regelmäßig ihre Reitkennzeichen erwerben, denn das sei wichtig, damit das Reitvergnügen nicht am Ende doch noch üble Spuren hinterlasse. „Die Mittel, die dadurch eingenommen werden, sind nämlich zweckgebunden für den Bau und den Erhalt von Reitwegen.“