Lebensschutz als praktische Angelegenheit
Kreis Heinsberg. Nach dem Umzug vom Erdgeschoss in die frisch renovierten neuen Räumlichkeiten in der ersten Etage begrüßte die Vorsitzende, Birgitta Wolff, zu einer kleinen Einweihungsfeier auch Kreisdirektor Peter Deckers, Hermann-Josef Welfers vom Amt für Finanzwirtschaft des Kreises, Caritas-Werkstatt-Geschäftsführer Michael Jansen sowie Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen.
Vor dem gemeinsamen Gebet zur Einsegnung stellte Propst Albert Honings die wertvolle Arbeit der Beratungsstelle im Sinne von „Dienst am Leben” heraus.
Birgitta Wolff äußerte Dankbarkeit, dass „unser Umgang mit der Kirche vor Ort in großem Maße sehr entspannt und wohlwollend ist, die unsere Arbeit nicht aus dem vielfältigem Engagement für Menschen in unserer Region ausgrenzt”.
Wolff sprach von „Lebensschutz als ganz praktische Angelegenheit, die nicht durch moralische Appelle zu ersetzen ist”. Dafür brauche man Raum, Zeit, Menschen und Geld. Oftmals stünden diese Faktoren für die wichtigen Aufgaben der auch aus persönlicher Glaubenshaltung heraus arbeitenden Beraterinnen und für den sich aus jährlich hunderten Gesprächen weiter ergebenden Handlungsbedarf immer weniger oder gar nicht zur Verfügung.
Umso mehr äußerte Wolff den Wunsch, dass alle, die gesellschaftliche Verantwortung spürten, auch Außenstehende zum Nachdenken über die professionelle und den Menschen in allen Lebenslagen dienende seelsorgerische Arbeit bewegen sollten.
Dem Kreis Heinsberg dankte Wolff für die wohlwollende Unterstützung als Vermieter und Zuschussgeber, der Caritas-Werkstatt für die bei Renovierung und Umzug geleistete Hilfe.
Wolff erläuterte die maßgebenden Leitlinien der vor vier Jahren gegründeten Beratungsstelle: das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Allen Rat suchenden Frauen würden uneingeschränkter Respekt, das Mühen um einfühlsames Verstehen sowie die Zusicherung von Solidarität und konkreter Hilfe gelten; all dies unabhängig von ihrer Entscheidung.
Die Frauen würden zugleich mit der Herausforderung konfrontiert, die durch das ungeborene Kind und dessen Recht auf Leben bestehe. Es würden unterschiedliche Vorstellungen geschildert, wie ein Leben mit dem Kind aussehen und funktionieren könne. Wolff erläuterte, dass bei der Beratung ein Risiko bleibe und meistens unbekannt bleibe, welche Entscheidung erfolge.
Oft genug bleibe die Tragik, die einen Schwangerschaftskonflikt schier unlösbar mache. Insgesamt sei es keine leichte Aufgabe, die Anwaltschaft für das ungeborene Leben aktiv zu übernehmen und zugleich das Recht der Frau auf Selbstbestimmung nicht nur uneingeschränkt zu respektieren, sondern es auch aktiv zur Geltung kommen zu lassen.