Inden : Lauter Streit in Inden endet mit einer leisen Fußnote
Inden „Viel Lärm um Nichts“ ist eine Komödie des großen Shakespeare. Der Titel passt gelegentlich auch auf die Politik der Gemeinde Inden. Das Genre eher nicht, denn der Ratssaal ist in der jüngsten Vergangenheit oft zur Bühne für Trauerspiele geworden. Zuletzt wurde ein Stück gegeben, das den Untertitel „Des Bürgermeisters Klagerecht“ tragen könnte.
Es gab in diesem Jahr viele lautstarke Diskussionen zwischen dem parteilosen Bürgermeister Jörn Langefeld auf der einen und der Ratsmehrheit aus CDU, SPD und den Grünen auf der anderen Seite. Das Ende des Streits, der in zwei Ratssitzungen und einer Hauptausschusssitzung stattgefunden hat, findet sich ganz leise im Protokoll der jüngsten Ratssitzung aus dem April.
Die Sache sei eindeutig geklärt, die Verwaltung verfolge das Thema nicht mehr weiter. Das klingt nach einem Rückzieher, der nach einem lauten Streit leise geflüstert wird. „Das ist kein Rückzieher“, sagte Langefeld am Mittwoch. „Es ist pragmatisches Denken. Wir haben einfach keine Zeit, uns mit solchen Nebensächlichkeiten aufzuhalten.“ Dabei hatte Langefeld bisher nach jeder Zurückweisung angekündigt, gegen die Auffassung der Mehrheit vorzugehen und den Kreis Düren als Aufsichtsbehörde einzuschalten. Das ist jetzt offenbar nicht passiert.
Gleich zu Beginn der Amtszeit Langefelds im Herbst 2015 hatte der Rat einen Beschluss gefasst, dass der Hauptausschuss Klagen im Namen der Gemeinde einreichen kann; in welcher Sache auch immer. Vor Langefeld hatte auch der Bürgermeister diese Vollmacht. Dass CDU, SPD und die Grünen Ende 2015 die Befugnisse des neuen Bürgermeisters beschnitten haben, zeigt, wie groß das Misstrauen schon damals war. Bis heute ist das Verhältnis gestört.
Anfang des Jahres hatte Langefeld gegenüber dem Rat formuliert, dass dieser Beschluss ihn in einem grundsätzlichen Recht beschneide, nämlich der Möglichkeit, als Bürgermeister gegen einen Ratsbeschluss zu klagen. Die Auffassung, dass die Formulierung problematisch sei, bekräftigte Langefeld am Mittwoch noch einmal. Deswegen hatte er offenbar zunächst darauf bestanden, dass der Beschluss aus dem Jahr 2015 ergänzt werden muss. Langefeld hatte sein Recht blockiert gesehen, Entscheidungen zu beanstanden und sie notfalls mit einer Klage vor einem unabhängigen Verwaltungsgericht zu überprüfen. Organstreitverfahren nennt man das.
„Ich will mir nicht mehr Recht verschaffen als mir zusteht. Es geht um verfassungsrechtliche Grundsätze und nicht um juristisches Florettfechten“, hatte Langefeld während der März-Ratssitzung gesagt. Die Ratsmehrheit hatte dem von Anfang an widersprochen. Josef-Johann Schmitz (SPD) hatte Organstreitverfahren als unveräußerliches Recht eines Bürgermeisters bezeichnet, die Zuständigkeitsordnung ändere daran nichts. „Wir stehen mit der aktuellen Version auf der Gemeindeordnung NRW. Wir haben hier nicht irgendein Indener Landrecht geschaffen“, hatte Schmitz gesagt.
In der Ratssitzung im März hatte Langefeld eine Verwaltungsvorlage auf die Tagesordnung gesetzt, die explizit sein Recht formulierte, Organstreitverfahren einzuleiten. Demnach „entscheidet der Bürgermeister über die Einreichung von Klagen und die Heranziehung juristischer Berater und Sachverständiger, insofern es sich um innere Organstreitverfahren handelt“. Die Ratsmehrheit erachtet diesen Beschlussvorschlag bis heute als überflüssig, da das Recht zum Organstreitverfahren unveräußerlich und von der Ende 2015 beschlossenen Änderung der Zuständigkeitsordnung nicht betroffen sei. „Wir regeln ja auch nicht in der Zuständigkeitsordnung, dass das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention der UN gelten“, hatte Schmitz gesagt.
CDU, SPD und Grüne hatten die Ergänzung in der März-Sitzung abgelehnt, die UDB-Fraktion hatte dafür gestimmt. Daraufhin hatte Langefeld den Beschluss beanstandet, die Beanstandung war in der April-Sitzung von der Ratsmehrheit zurückgewiesen worden.
Damit hätte der Streit ein Fall für den Kreis Düren werden sollen, der die Aufsicht der Städte und Gemeinden im Kreis ist. Jörn Langefeld sagte sogar, dass der Gemeinderat ruhig wieder ablehnen solle. „Dann wird die Sache beim Kreis geklärt.“ Das ist jetzt nicht passiert. „Aus meiner Sicht ist das so der ökonomischere Weg“, sagte Langefeld am Mittwoch. „Die Formulierung in der Zuständigkeitsordnung ist zwar weiter problematisch. Aber jetzt stehen die Aussagen der Ratsmitglieder in den Sitzungsprotokollen, die klar bestätigen, dass ich das Klagerecht behalte. Daran werde ich den Rat messen — falls es jemals so weit kommen sollte“, sagte Langefeld.