Städteregion : Landwirte wollen auch nachts auf die Felder
Städteregion Mit dem Verhältnis zwischen Bürgern und Landwirten scheint es nicht zum Besten bestellt zu sein.
Kamen sich in der Vergangenheit immer wieder einmal Traktorfahrer auf der einen Seite sowie Radfahrer und Skater auf der anderen Seite auf Wirtschaftswegen zu nahe, bewegen zurzeit vor allem Hunde und deren Besitzer die Gemüter der Landwirte.
„Bei der Frühjahrsbestellung müssen wir Stöcke von den Feldern räumen, von den Hundehaufen ganz zu schweigen”, klagten jetzt Landwirte beim jährlichen Informationsaustausch mit der Kreisverwaltung.
Auch weigerten sich die Hundehalter oft, einem vorbeifahrenden Traktor den Weg freizuräumen, so dass diese einen verzögerten Arbeitsablauf in Kauf nehmen müssten.
Auf Unmut stößt auch die derzeitige Regelung zur Nachtarbeit. Diese sieht vor, dass zwischen 22 und 6 Uhr nicht lärmverursachend gearbeitet werden darf.
Gerade zu Feldbestellungs- und Erntezeiten seien diese Zeiten jedoch oft nicht einzuhalten, zumal das Einfahren der Früchte auch vom nicht immer vorhersehbaren Wetter abhänge, sagten die Landwirte.
„Wir verzichten in den Abendstunden auf die Arbeit in der Nähe von Wohngebieten, zumindest aber auf dem Feld sollte die Arbeit auch während der Nachtruhe möglich sein”, forderten die Landwirte. Umweltamt und Kreisbauernschaft wollen zeitnah „pragmatische Lösungen” erarbeiten.
Unterdessen appellierte Kreisveterinär Dr. Peter Max Heyde an die Landwirte, die Bestimmungen der Tierseuchenprävention zu beachten. Denn Tierhalter müssen mit Strafen rechnen, wenn sie sich nicht an vorgeschriebene Impffristen sowie Verpflichtungen zur Vorsorge halten. Besonders beim Bovinen Herpes Virus 1 (BHV 1) seien in den vergangenen Jahren Impflücken zu beanstanden gewesen.
Aber auch bei Blauzungenkrankheit, Tuberkulose, Paratuberkulose und der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) sei das Impfen obligatorisch. „Nur durch flächendeckende Prävention kann eine Ausbreitung von Krankheiten vermieden werden”, sagte Heyde und erinnerte daran, dass das Impfen obligatorisch, nicht freiwillig sei.
Besonders wichtig ist auch die Schädlingsbekämpfung in den Nutztierställen. Im Herbst 2008 wurde in Stolberg-Vicht ein mit Trichin verseuchtes Wildschwein gestreckt.
„Die Trichin-Konzentration war so hoch, dass der Verzehr von 100 Gramm Schinken von diesem Tier gereicht hätte, um einen Menschen zu töten”, warnte Heyde. Da Trichin vor allem über Reservoirtiere wie Füchse, Mäuse und Ratten übertragen werde, seien die Landwirte dazu verpflichtet zu garantieren, dass keiner dieser Schädlinge in ihre Stallungen eindringen könne.
Entwarnung gibt es jedoch für den Verbraucher: Jedes gestreckte Tier aus dem Kreis Aachen wird untersucht, und erst bei unbedenklichen Prüfergebnissen wird dessen Fleisch zum Verzehr freigegeben.
Stark rückläufig ist übrigens die Zahl der regionalen Schlachtungen: „Seit 2000 haben wir 10.000 Schlachtschweine verloren, die Rinderschlachtungen liegen bei 3500 Stück pro Jahr”, sagte Heyde. Mit Sorge blickte er in die Zukunft: In zwei Jahren laufen die Pachtverträge des Eschweiler Schlachthofs aus, wie es dann weitergehe, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.