Städteregion : Landschaftsbehörde: Prüfender Blick auf große Bäume
Städteregion Heute geht es in Baesweiler los, in drei bis vier Wochen endet die Aktion in Monschau: Mitarbeiter des städteregionalen Umweltamts überprüfen alle Naturdenkmale — meist imposante Bäume — im früheren Kreisgebiet auf ihren Zustand.
Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger sollten sich nicht wundern, wenn unvermutet an einem Baum eine „Kurzzeitbaustelle“ eingerichtet wird, an der Warnschilder auf die Baumpflegearbeiten hinweisen.
Rund 250 Bäume werden am Boden und aus einer Höhe von rund 30 Metern begutachtet. Ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde schaut insbesondere darauf, ob die Naturdenkmale in einem verkehrssicheren Zustand sind oder gezielte Pflege- oder Schutzmaßnahmen brauchen. Auch der jährliche Zuwachs der Bäume wird genau dokumentiert. Dazu wird der Stammumfang in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen.
Die meisten Naturdenkmale, die jetzt unter die Lupe genommen werden, sind in Roetgen zu finden. Dort werden insgesamt 60 Bäume kontrolliert, darunter 39 Buchen und drei Rotbuchen. Nur jeweils drei Bäume nehmen die Gutachter in Eschweiler (alles Sommerlinden) und Würselen (zwei Eichen, eine Pappel) in Augenschein.
Mit Unterstützung von Mitarbeitern des Vereins Wabe geht es bei der Kontrolle mit einer Lkw-Arbeitsbühne hoch in die Baumkronen, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Abgestorbene Äste oder Windbruch werden in kleinerem Umfang zur Gefahrenabwehr sofort beseitigt. Den Austausch oder Einbau von Kronensicherungen mit Seilsystemen oder eine umfangreichere Kronenpflege erledigen später Fachfirmen, sofern das erforderlich ist.
Als Naturdenkmale sind nicht nur Bäume, sondern auch besondere Felsformationen wie am Ortseingang von Simmerath-Dedenborn und alte Schieferhöhlen in der Eifel ausgewiesen. Hier spielt die Freihaltung von Bewuchs eine wesentliche Rolle.
Eigentümer von Naturdenkmalen sind neben öffentlichen Stellen auch viele Privatpersonen. Allen sind nur Handlungen an diesen Objekten erlaubt, die mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt sind. Für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der Naturdenkmale ist die Städteregion zuständig. Sie muss auch die anfallenden Kosten übernehmen.