Erkelenz-Gerderath : Kommunalwahl geht am Donnerstag in die nächste Runde
Erkelenz-Gerderath Für die meisten Bürger ist die Kommunalwahl vom 30. August 2009 „Schnee von gestern”. Das gilt nicht für den ehemaligen Ratsherrn Heinrich Schablitzky aus Gerderath, der als Vertreter der Demokratischen Initiative Heinsberg(DIHS) dem Erkelenzer Stadtrat angehörte.
Die weitere Zugehörigkeit schien auch bei der ersten Auszählung am Wahlabend gegeben, wenn auch nur knapp. Doch kam das für Schablitzky böse Erwachen am nächsten Morgen, als nämlich der Erste Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen als Wahlleiter mitteilte, es gebe ein Patt um den letzten Sitz im Stadtrat zwischen CDU und DIHS. Demzufolge musste gelost werden. Die CDU hatte Glück - und zugleich Pech, denn wegen ihrer Mandatszahl wurde der Sitz der SPD zugeschlagen, die dadurch wiederum sitzgleich mit den Bündnisgrünen wurde.
Gegen diese Entscheidung geht Schablitzky juristisch vor. Seine Klage gegen die Feststellung des Ergebnisses zum Rat der Stadt Erkelenz wurde für ihn unumgänglich, nachdem der Wahlausschuss der Stadt Erkelenz das Wahlergebnis bestätigte und auch das Land keinen Fehler erkannte.
In seiner Klagebegründung monierte Schablitzky, dass die vorgenommene Berechnung der Sitzverteilung fehlerhaft vorgenommen worden sei. Der Kernpunkt des Streits liegt in der unterschiedlichen Auffassung über die Berücksichtigung von Parteien und Listen bei der Berechnung. Schablitzky meint, wenn eine Partei mehr Direktmandate erlangt habe, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, wie bei der CDU in Erkelenz, dann müssten bei der Berechnung der Sitzverteilung alle Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.
Auffassung der Stadt Erkelenz
Hingegen vertritt die Stadt Erkelenz die Auffassung, es bräuchten nur diejenigen berücksichtigt zu werden, die auch bei der gewöhnlichen Sitzzahl des Rates mindestens einen Sitz erlangt hätten. Die Stadt Erkelenz hat, so bestätigte das Innenministerium, bei ihrer Entscheidung den geltenden wahlrechtlichen Vorgaben entsprochen. Das Vorgehen der Stadt Erkelenz könnte demnach nur dann falsch sein, wenn die gesetzliche Vorgabe falsch gewesen wäre. Dies zu prüfen, ist nun eine Aufgabe des Gerichts.
Beigeladen ist am Donnerstag auch der SPD-Ratsherr Dieter Spalink aus Kückhoven als „Gewinner” des Losverfahrens. Er vertritt selbstverständlich den Standpunkt der beklagten Stadt Erkelenz.
Schablitzky spricht zum einem von einem „miserabel formulierten Wahlgesetz”, zum anderen kündigte er an, er werde, falls es keine Änderung zu seinen Gunsten geben werde, noch einmal auf eine Kontrolle der Briefwahlen bei der Kommunalwahl drängen. Dort vermutet er Unregelmäßigkeiten.
Ansonsten ärgert er sich über die Langwierigkeit des Verfahrens. „Die Zeit verrinnt. Was haben wir davon, wenn irgendwann in ein oder zwei Jahren festgestellt wird, dass das Gesetz eventuell falsch ist? Wir haben das Mandat nicht und müssen zugleich viel Geld investieren, damit das Recht Recht bekommt.” Soweit dürfte es gar nicht kommen. Ein solches Verfahren müsste schneller erledigt werden, beklagt Schablitzky.