Geilenkirchen/Heinsberg: Koch in Drogenprozess freigesprochen: Freitag, der 13., als Glückstag

Geilenkirchen/Heinsberg : Koch in Drogenprozess freigesprochen: Freitag, der 13., als Glückstag

Glücklicherweise litt der 35-jährige Koch, der wegen eines Drogendeliktes am Freitag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Geilenkirchen erschienen war, nicht an Paraskavedekatriaphobie. Der Mann sollte laut Anklageschrift in Heinsberg gleich kiloweise Amphetamine im Kilobereich unters Volk gebracht haben. Auch ein Kilo Marihuana wurde in der Anklageschrift erwähnt.

Doch am Ende hieß es „Schwein gehabt“ für den Angeklagten: Freitag, der 13., war sein Glückstag. Richterin Corinna Waßmuth entließ den gelernten Koch, der eine Weile als Bauhelfer gejobbt hatte und derzeit von Arbeitslosengeld II lebt, mit einem Freispruch — ein klassischer Fall von „aus Mangel an Beweisen“.

Für all diejenigen, denen der Begriff Paraskavedekatriaphobie vielleicht entfallen sein sollte, sei erklärt, dass die irrationale Furcht vor einem Freitag, der 13., so bezeichnet wird. Von dieser Furcht Betroffene sagen an solchen Tagen Reisen oder Termine in der Regel ab und bleiben im Bett.

Hätte der Angeklagte unter dieser abergläubisch begründeten Angst gelitten und seinen Gerichtstermin sausen lassen, wäre Richterin Waßmuth wahrscheinlich alles andere als erfreut gewesen, vielleicht sogar aus der Robe gesprungen, war es doch bereits der dritte Verhandlungstag eines Prozesses, der etwas unrund abgelaufen war.

Die in der Anklageschrift aufgeführten Anschuldigungen hatte es durchaus in sich, BTM-Verbrechen im Kilobereich sind schon eine Hausnummer, doch schwächelte die Hauptbelastungszeugin. Am ersten Verhandlungstag hatte sie ein Attest vorgelegt, am zweiten war sie unentschuldigt nicht erschienen, was ihr nun am dritten Verhandlungstag in dieser Sache eine Polizeieskorte von ihrer Wohnung zum Gericht bescherte.

Guter Eindruck

Gegen die 30-jährige Hausfrau aus Heinsberg war bereits ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt worden. Es hatte ebenfalls mit einem Freispruch geendet. Dennoch, so die richterliche Belehrung, müsse sie keine Aussagen machen, die diesen Freispruch in Frage stellen könnten. Die Zeugin tat also, was angesichts der Gesamtumstände vernünftig erschien, und schwieg. Der Angeklagte folgte dem Rat seines Verteidigers, machte einen guten Eindruck und sagte zur Sache ebenfalls nichts.

Komplizierte Sachlage

Die ihm vorgeworfenen Taten sollen im Zeitraum zwischen Dezember 2013 und März 2014 erfolgt sein. Eine Hausdurchsuchung im Jahr 2015 beim Angeklagten hatte weder Hinweise auf einen Betäubungsmittelkonsum noch auf den Handel mit Drogen geliefert.

Die „verspätete“ Hausdurchsuchung war der Tatsache geschuldet, dass die Anzeige erst ein Jahr nach den angeblichen Taten eingegangen war. Um eine eh schon komplizierte Sachlage zu verschärfen, spielte auch noch ein Familienrechtsstreit, in den die genannte Zeugin und zwei weitere Zeugen verwickelt waren, in diese dubiose Geschichte mit hinein. So seien bei den Zeugenaussagen gewisse „Belastungstendenzen“ durchaus zu erkennen gewesen, erkannte das Gericht.

Die Zweifel, ob da nicht der eine dem anderen eins auswischen wollte, vielleicht sogar um die eigene Haut etwas reiner zu waschen, waren wohl nicht auszuräumen. So forderte denn auch am Ende der Hauptverhandlung die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für den Angeklagten, und das Schöffengericht schloss sich dem an.

Mit einem freundlichen „Auf Wiedersehen“ verabschiedete sich der Angeklagte an seinem Glückstag. „Besser nicht“, erwiderte Richterin Corinna Waßmuth schmunzelnd.