Aachen/Düren: Klage der FDP zurückgewiesen: Keine neue Kreistagswahl

Aachen/Düren : Klage der FDP zurückgewiesen: Keine neue Kreistagswahl

Kreisdirektor Georg Beyß war guter Dinge nach dem Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts: „Wir haben unsere Rechtsauffassung bestätigt bekommen.“ Heißt: Die Kreistagswahl vom 25. Mai 2014 war rechtens und muss nach dem Urteil von Dienstag nicht wiederholt werden.

Die Gegenseite, Kläger und FDP-Mitglied Lothar Reuter mit seinem Kölner Anwalt Jürgen Küttner, war geschockt und im Anschluss nicht sicher, ob man weiterhin den Rechtsweg ausschöpfen solle. Die 4. Kammer mit der Vorsitzenden Richterin Christina Lesch entschied eindeutig gegen die Absicht der Kläger, die Kreistagswahl annullieren zu lassen, weil damals ihre neu gewählte Reserveliste vom Wahlleiter nicht zugelassen wurde.

Der Kreisverband der FDP hatte zunächst Mitte März 2014 eine erste Reserveliste mit Kandidaten aufgestellt, bei deren Wahl es nach Meinung des FDP-Vorstandes zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. So setzte man kurz entschlossen eine neue Wahl für den 3. April an. Die Einladung ging mit einer verkürzten Ladungsfrist am Abend des 1. April gegen 20 Uhr zur Hauptpost. Als Ergebnis kamen einige Einladungen erst nach der erneuten Wahl bei den Mitgliedern an. Trotzdem ging die Liste an den Wahlleiter. Mit dem Ergebnis, dass der Wahlausschuss ablehnte und keine Reserveliste zum Zuge kam, die FDP flog raus.

Zwar wolle man keine Aussage über eine notwendige Zeitspanne verkürzter Ladungsfristen machen, sagte Richterin Lesch in der Urteilsbegründung. Doch im vorliegenden Fall entspreche die Verfahrensweise der FDP keinesfalls dem „Kernbereich demokratischer Normen“, die das Verfassungsgericht für ordnungsgemäße demokratische Wahlen verlange. Auch sei der Umgang mit Ladungsfristen nicht alleinige Sache der Partei, sie müsse sich den allgemeinen demokratischen Spielregeln unterordnen. Die FDP hatte ins Feld geführt, es sei alleine Sache der Partei, über die Fristen zu bestimmen.

(wos)