Geilenkirchen/Wassenberg: Keine Bewährung für 28-jährigen Schläger

Geilenkirchen/Wassenberg : Keine Bewährung für 28-jährigen Schläger

Für den 28 Jahre alten Metallbautechniker, den das Schöffengericht Geilenkirchen nach zwei Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilte, scheint der Weg ins Gefängnis zwar schon vorgezeichnet - doch noch nicht ganz unausweichlich.

Nötigung und gefährliche Körperverletzung waren die Straftaten, die sich durch das Leben des Angeklagten zogen. Er lebte in einem Mehrfamilienhaus in Wassenberg, von dem der Sachverständige, der ihn zu Hause besucht und auf seine geistige Gesundheit hin untersucht hatte, sagte: „Das war wirklich nix Dolles.“

Aus diesem problematischen Umfeld hatte sich der Angeklagte zwar inzwischen mit seiner Verlobten verabschiedet, doch bei allem Verständnis für die Probleme des 28-Jährigen, musste Richterin Corinna Waßmuth feststellen, dass das Gericht auch unter Berücksichtigung der vom Sachverständigen attestierten Persönlichkeitsstörung die begangenen Straftaten zu beurteilen habe.

Eine günstige Sozialprognose, die eventuell eine Bewährungsstrafe ermöglicht hätte, hatte sich der Angeklagte selbst zunichte gemacht, indem er einmal zu oft das Recht in die eigene Faust genommen hatte. Es ging wohl um Geld und um die Wiederherstellung seiner Ehre. Dabei ging der Angeklagte dermaßen impulsgesteuert ans Werk, dass er selbst diejenigen brutal verprügelte, die ihm zuvor Gutes getan hatten. Der Angeklagte zeigte sich im Rahmen seiner Möglichkeit ansatzweise geständig. Sein Verteidiger machte deutlich, dass sein Mandant aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung wohl nicht in der Lage sei, seine Schuld in vollem Umfang einzugestehen.

Der Angeklagte war im Raum Wassenberg in eine Wohnung eingedrungen, hatte einen Kontrahenten mit einem Tischbein auf den Kopf geschlagen, er hatte einen vermeintlichen Schuldner ins Gesicht geschlagen, einen am Boden Liegenden getreten und hatte einen Unbeteiligten aus einem Auto gezerrt und geschlagen.

In einer Shishabar in Aldenhoven war er zunächst selber zum Opfer geworden und dank des Einsatzes des Barbetreibers nach einer Schlägerei ins Krankenhaus gebracht worden. Kurz darauf war er mit zwei Unterstützern wieder in der Bar erschienen und hatte den Barbetreiber und dessen Personal brutal verprügelt.

Attacke gegen Kioskbesitzer

Das Gericht hätte dem Angeklagten vielleicht noch eine Tür in Form einer Bewährungsstrafe geöffnet. Doch just an dem Tag, als der Angeklagte das erste Mal vor Gericht erscheinen sollte, hatte er sich in eine stationäre, psychologische Behandlung begeben. Dies hätte das Gericht sicherlich mehr beeindruckt, wenn er im Anschluss nicht wieder zugeschlagen und einen Kioskbetreiber in Aldenhoven attackiert hätte, der angeblich die Mutter des Angeklagten beleidigt hatte.

Richterin Corinna Waßmuth gab dem Angeklagten, der, bis das Urteil rechtskräftig wird, auf freiem Fuß verbleibt, den Rat, er möge ganz massiv an seiner Therapie arbeiten, damit im Falle einer Berufung oder Revision ein höheres Gericht vielleicht eine andere Sozialprognose stellen könnte. Waßmuth: „Das ist nur ein Rat am Rande.“

(defi)