Städteregion : Kartellbildung und Preisabsprachen: Vorwürfe beim Rettungsdienst wiegen schwer
Städteregion Helmut Etschenberg legt sich fest: „Die Versorgung im Altkreis Aachen ist bis Ende 2018 sichergestellt.“ Das ist die wichtigste Botschaft für die Bürger und zugleich die wohl einzige positive Nachricht, die der Städteregionsrat derzeit hinsichtlich des Rettungsdienstes verkünden kann.
Denn die vorzeitige Neuvergabe der Leistungen an das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Malteser Hilfsdienst (MHD) und die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) — geplant ab dem 1. Januar 2018 und zunächst für fünf Jahre — ist endgültig geplatzt.
Die Vergabekammer Rheinland, die auf Antrag der privaten und nicht berücksichtigten Falck Notfallrettung und Krankentransport GmbH ein Nachprüfverfahren eröffnet hatte, will vor der eigenen Entscheidung ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes abwarten. Die Neuvergabe der Städteregion liegt damit auf Eis, die alten Verträge und Konditionen behalten somit ihre Gültigkeit — bis maximal 31. Dezember 2018.
Schwerer als der Stillstand bei der Vergabe dürften die Vorwürfe wiegen, die Falck im Zuge des Verfahrens gegen die Städteregion und die drei Hilfsorganisationen erhoben hat. Das nach eigener Aussage größte private Rettungsunternehmen in Deutschland will bei seiner Akteneinsicht zahlreiche Hinweise auf „evidente Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz“ gefunden haben, die auch von strafrechtlicher Relevanz sein könnten. Konkret handele es sich — unter anderem — um „wettbewerbswidrige Absprachen“, eine „rechtswidrige Kartellbildung“ und „Verstöße gegen das öffentliche Preisrecht“.
Damit geht es offenbar längst nicht mehr alleine um die von der Vergabekammer zu beantwortende Frage, ob bei der geplanten Vergabe des Rettungsdienstes für den Altkreis Aachen die sogenannte Bereichsausnahme gilt oder nicht. Bei ihr handelt es sich um einen im deutschen Vergaberecht seit 18. April 2016 aufgeführten Passus, der besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf eine europaweite Ausschreibung verzichtet und die Vergabe auf örtliche Hilfsorganisationen beschränkt werden kann. Die Städteregion beruft sich wie zahlreiche andere Kommunen und Kreise auf eben diesen Passus, Falck stellt die Rechtmäßigkeit zum wiederholten Mal in Frage.
Der richtige Weg
„Ich sehe dem weiteren Verfahren gelassen entgegen“, sagt Helmut Etschenberg im Gespräch mit unserer Zeitung und unterstreicht noch einmal, dass er den gewählten Weg für den richtigen hält, weil er verlässliche Partner stärke und deren Bedeutung für die Sicherung des Katastrophenschutzes berücksichtige. Vehement wehrt er sich jedoch gegen die von Falck erhobenen Vorwürfe. „Ich bin davon überzeugt, dass das absolut haltlos ist. Ich bin ein überzeugter Gegner von Korruption jeglicher Art. Es handelt sich hier um einen skandalösen Versuch, in dem Verfahren mehr Aufmerksamkeit zu erhalten.“
Allerdings muss der Städteregionsrat einräumen, dass es im Vorfeld der Vergabeentscheidung durchaus Hinweise auf mögliche Konflikte gegeben hat. Das städteregionale Prüfungsamt kommt in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2016 zu dem Schluss, dass bei einer sogenannten freihändigen Vergabe ohne EU-weite Ausschreibung „kein Wettbewerbsdruck, kein unbekannter Mitbewerber und kein preisregulierender Markt“ anzunehmen sei. Weiter wird in dem Vermerk, der unserer Zeitung vorliegt, angemahnt: „Die Städteregion Aachen als Vergabestelle steht in der Pflicht gegenüber den Beitragszahlern wie den Steuerzahlern.“ Zum Hintergrund: Leistungen des Rettungsdienstes werden in der Regel von den Krankenkassen getragen. Der öffentliche Haushalt wird somit nicht belastet.
Nicht zuletzt warnen die Prüfer vor einem „nicht zu unterschätzenden Potenzial an möglichen Behauptungen von Korruption, Interessenkonflikten, Begünstigungen etc.“ Und sie kommen zu dem Schluss: „Einen wirksamen Schutz dagegen bietet die Durchführung eines transparenten Vergabeverfahrens.“ Ihre Empfehlung fällt dann auch entsprechend eindeutig aus: „Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, gleichberechtigt unter gemeinnützigen Hilfsorganisationen wie unter gewerblichen Dienstleistungsunternehmen, ist aus Sicht des Prüfungsamtes geeignet, den Rettungsdienst insgesamt EU-vergaberechtskonform auszuschreiben.“
Helmut Etschenberg hat all das zur Kenntnis genommen. Warum die Städteregion der Argumentation letztlich nicht gefolgt ist, lässt er offen. Nur so viel sagt er dazu: „Das Prüfungsamt hat die Aufgabe, eigenständige Stellungnahmen abzugeben. Sowohl Behördenleitung als auch Politik sind zu einem anderen Schluss gekommen.“
Derweil wehren sich auch die angesprochenen Hilfsorganisationen gegen die Vorwürfe von Falck. Hans-Dieter Vosen, Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Städteregion, hält sie für „an den Haaren herbeigezogen“ und betont: „Ich hasse Monopole und bin ganz ausdrücklich für Wettbewerb.“ Dies gelte auch für seine Kollegen von Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfall-Hilfe. Absprachen mit den übrigen Hilfsorganisationen habe es nur im Vorfeld des Verfahrens gegeben — was sich dann in einem gemeinsamen Brief an die Städteregion dokumentiert habe.
„Perfekt vernetzt“
Falck aber hält auch in diesem Punkt dagegen: „Mit Schreiben vom 15. Juni 2016 bewerben sich die drei Interessenten gemeinsam um den Auftrag“, heißt es in der Stellungnahme des Anwaltes. Zudem seien die Hilfsorganisationen „regelmäßig“ in den Mailverteiler der Verwaltung aufgenommen worden. „So waren alle Bewerber über jeden Zwischenstand perfekt untereinander vernetzt.“
Schon jetzt umfasst die Akte, die sich mit dem Vergabeverfahren der Städteregion befasst, mehr als 2500 Seiten. Und es deutet einiges darauf hin, dass sich ihr Umfang weiter erhöhen wird. Zum Beispiel die Ankündigung von Falck-Unternehmenssprecher Christoph Lippay: „Der gesamte Sachverhalt wirft für uns eine Reihe von Fragen auf. Wir werden diese und die Rolle sämtlicher Beteiligten sehr genau prüfen und behalten uns weitere Schritte vor.“