Kreis Heinsberg: Hückelhovener Stadtbus kommt mit Verspätung

Kreis Heinsberg : Hückelhovener Stadtbus kommt mit Verspätung

„Die neue Stadtbuslinie für Hückelhoven rollt vielleicht erst später an. Tauziehen um die Direktvergabe.“ Dies war bereits im Juni berichtet worden, nachdem die Verbandsversammlung vom Aachener Verkehrsverbund (AVV) im Heinsberger Kreishaus getagt hatte.

Nun wurde am Mittwoch beim Pressegespräch von West Verkehr zu dem am kommenden Sonntag anstehenden Fahrplanwechsel mitgeteilt: Die Stadtbuslinie für Hückelhoven kommt erst einmal nicht. Sie hat quasi Verspätung, soll erst Ende 2018 oder Ende 2019 in Betrieb genommen werden.

Am Rande der AVV-Sitzung im Juni war bereits zu erfahren, dass sich die für Dezember 2017 geplante Einführung dieser neuen Stadtbuslinie für die ehemalige ­Zechenstadt verzögern könnte — wie auch einige andere geplante Fahrplanmaßnahmen. Der Hintergrund ist ein juristisches Tauziehen, ein schwebendes Verfahren, bei dem es um das Vergaberecht geht.

Der Kreis Heinsberg, der als Aufgabenträger für den straßengebundenen Nahverkehr für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen zur Sicherstellung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zuständig ist, will keine Ausschreibung der Busverkehrsleistungen vornehmen. Vielmehr will der Kreis — unter Berufung auf eine Ausnahmeregelung im europäischen Recht — eine ­Direktvergabe ab 1. Januar 2018 für zehn Jahre an West Verkehr vornehmen. Diese GmbH gehört zu 98 Prozent der NEW Kommunalholding (an welcher der Kreis Heinsberg zu 16,66 Prozent beteiligt ist) und zu zwei Prozent den Kreiswerken Heinsberg, deren Anteilseigner der Kreis (50,25 Prozent) sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (49,75 Prozent) sind.

Nachdem der Kreis Heinsberg seine Absicht zur Direktvergabe — auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2015 — im EU-Amtsblatt europaweit bekanntgegeben hatte, hatte ein ­großes privates Verkehrsunternehmen mit Sitz außerhalb des Kreisgebietes juristische Schritte gegen die geplante Direktvergabe an West Verkehr eingeleitet und ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. In erster Instanz war es damit vor der Kölner Vergabekammer gescheitert, hatte daraufhin aber das Oberlandesgericht Düsseldorf angerufen. Der Vergabe­senat des OLG hatte seinerseits im Mai das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen eingeschaltet.

All dies führt nun jedenfalls dazu, dass sich der Kreis Heinsberg — auch wenn er sich ­sowohl auf der Verwaltungsebene wie auch im politischen Bereich verhalten optimistisch zeigt, sich mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen zu können — als Aufgabenträger für den ÖPNV abwartend verhält und mit Eingriffen in das bestehende Liniennetz zurückhält.

Aktuell läuft ein Verfahren zur Notvergabe durch die politischen Gremien des Kreises Heinsberg. Nach Informationen aus gewöhnlich gut unterrichten Kreisen hat es dazu im Ausschuss für Umwelt und Verkehr im nichtöffentlichen Teil der jüngsten Sitzung einen einstimmigen entsprechenden Beschluss gegeben. Das Thema wandert nun in Kreisausschuss und Kreistag, der am 21. Dezember im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung in diesem Jahr die Notvergabe für 2018 beschließen dürfte. Mit ihr soll erst einmal für ein Jahr quasi der Status quo bewahrt werden. Deshalb erfolgt diese Notvergabe auch an die bisherigen Konzessionäre West Verkehr (West) und Busverkehr Rheinland (BVR). Und der Kreis sieht davon ab, bereits im Zuge der Notvergabe neue Linien wie die Stadtbuslinie für Hückelhoven zu etablieren.

Sein Bemühen ist es, so ist zu hören, das Prozessrisiko nicht zu erhöhen. Denn abzuwarten bleibt, was nach Kreistagsbeschluss und Bekanntmachung passieren wird. Werden auch gegen diese Notvergabe juristische Schritte über ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet? Oder wird der Busverkehr im Kreis Heinsberg über den Weg der Notvergabe erst einmal in gewohnter Weise ungestört weiter rollen können, bis im Hauptverfahren um die geplante Direktvergabe eine Entscheidung gefallen ist?

(disch)