Kreis Heinsberg: Hartz IV-Klage: Urteil bestätigt Landrat Pusch

Kreis Heinsberg : Hartz IV-Klage: Urteil bestätigt Landrat Pusch

. „Das ist für uns eine gute Nachricht”, meinten Landrat Stephan Pusch und Sozialdezernentin Liesel Machat erfreut am Mittwoch nach Verkündung des Urteils des Landesverfassungsgerichts in Münster zur Kostenerstattung im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung.

Mit dem Urteil zum Ausführungsgesetz zum SGB II sieht sich der Kreis Heinsberg als einer der fünf klagenden Kreise im Land NRW in seiner Auffassung bestätigt, dass die Grundlagen für die Mittelverteilung nicht stimmig sind und das Land bei der Anwendung seines Verteilungsschlüssels für Finanzzuweisungen rechtswidrig gehandelt hat.

Geklagt hatten neben dem Kreis Heinsberg außerdem die Städteregion Aachen mit der Stadt Aachen, die Städte Essen, Remscheid und Wuppertal sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Unna, Rhein-Erft. Die Kläger hatten die fehlerhaften Datengrundlagen, die Basis für die Kostenerstattung im Rahmen der Hartz IV-Gesetzgebung durch das Land an die Kommunen sind, bemängelt.

Dieser Auffassung schloss sich das Landesverfassungsgericht an. Das bisherige Ausführungsgesetz, das im Juni 2007 in Kraft getreten ist, widerspreche nach Ansicht der Verfassungsrichter dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sei daher mit der Landesverfassung nicht vereinbar.

Das Land muss auf dem Wege der Gesetzgebung nach diesem Urteil nun für transparente und belastbare Datengrundlagen sorgen und damit eine gerechte Kostenerstattung an die Kommunen gewährleisten. Bislang, so die klagenden Kommunen, sei diese finanzielle Entlastung des Landes durch den Wegfall des Wohngeldes für Hartz-IV-Empfänger auf der Basis von fehlerhaften Daten auf nicht nachvollziehbare Weise an die Kommunen weitergegeben worden.

„Mit dem heutigen Urteil ist das Land nun als Gesetzgeber gefordert”, kommentierte Landrat Stephan Pusch das Urteil, „wir haben als Kreis nun die Gewissheit, dass Kostenerstattungen im Rahmen von Hartz IV durch das Land auf einer nachvollziehbaren und belastbaren Basis erfolgen werden.” Ob der Kreis Heinsberg künftig auf höhere Summen hoffen darf, dazu konnte und wollte der Landrat sich noch nicht äußern: „Die Summen werden landesweit komplett neu verteilt.”

Was bei der Neuverteilung herauskomme, könne zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt im Kreis Heinsberg auf eine höhere Kostenerstattung zu spekulieren, sei unverantwortlich. Dass das angestrebte Urteil dennoch als ein Erfolg für die klagenden Städte und Kreise zu werten ist, begründe sich nach Ansicht des Heinsberger Landrates nun vor allem in der Transparenz der künftigen Datenbasis.

„Dann ist nachvollziehbar, warum welche Kommune wie viel vom Land an Kostenerstattung erhält. Dies war bisher nicht der Fall”, so ein zufriedener Landrat Pusch.

Für die Empfänger der Hartz IV-Leistungen selbst ändert sich nach dem Urteil nichts.