Hartz IV: AG ist wieder in Frage gestellt

Hartz IV: AG ist wieder in Frage gestellt

Kreis Heinsberg. Die Umsetzung von Hartz IV bereitet weiter Schwierigkeiten.

Nach langwierigen Verhandlungen über die Eckpunkte zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen der Agentur für Arbeit Aachen und dem Kreis Heinsberg mit seinen Städten und Gemeinden war ein Kompromiss erzielt worden, der eigentlich am Mittwoch im Kreissozialausschuss „abgesegnet” werden sollte.

Sondersitzung

Doch das „Grüne Licht” zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit am 1.Juli und zur Übertragung der kommunalen Aufgaben auf die Arbeitsgemeinschaft konnte noch nicht erteilt werden. Neue Verhandlungen sind erforderlich geworden. Am 5.April soll eine Sondersitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales stattfinden.

Ausschlaggebend für den Kompromiss waren neben dem Verhandlungsergebnis die Fallzahlen zum 1. Januar 2005, die wesentlich geringer ausgefallen waren als prognostiziert. Doch nun gab es plötzlich eine Wende: Nachdem in den Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit seit Januar eine Fallzahl von etwa 7000 so genannten Bedarfsgemeinschaften zugrunde gelegt worden war, geht die Agentur nach der Statistik für Februar von 8700 Bedarfsgemeinschaften aus.

Liesel Machat, die Sozialdezernentin des Kreises, erklärte: „Da die Fallzahlen der Städte und Gemeinden eher rückläufig sind, ist daraus abzuleiten, dass die Fallzahlen der Agentur für Arbeit mittlerweile deutlich gestiegen sind. Eine Klärung für diese Fallzahlsteigerung von insgesamt fast 25 Prozent konnte die Verwaltung bisher nicht herbeiführen.”

Höhere Fallzahlen würden einen höheren Personalbedarf bedingen. Die nunmehr im Raum stehende Fallzahl löse einen Mehrbedarf von circa 16 Stellen aus. Inwieweit das zur Verfügung stehende Personal- und Sachkostenbudget in Höhe von 8,27 Millionen Euro für den deutlich höheren Personalbedarf ausreichend sei, könne vor dem Hintergrund einiger ungeklärter Fragen zu den Sachkosten derzeit nicht beantwortet werden. Machat: „Zumindest muss die finanzielle Auskömmlichkeit in Frage gestellt werden.”

Personalprobleme

Ein weiteres Problem hat sich laut Dezernentin bei der Personalgestellung ergeben. Die Agentur für Arbeit stelle mehr qualifiziertes Personal zur Verfügung als zu Beginn der Verhandlungen angekündigt.

„Dennoch bestand nach den derzeitigen Berechnungen ein Personaldefizit im Bereich des qualifizierten Fallmanagements, das nach den bisherigen Aussagen der Agentur für Arbeit Aachen nicht durch eigenes Personal, sondern durch befristete Einstellungen gedeckt werden sollte.” Nach neuesten Informationen habe die Bundesagentur einen Einstellungsstop verfügt.

Rechtsform

Würde die Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform „Öffentlich-rechtliche Anstalt” gegründet werden, so bestünde die Möglichkeit, dass die die Arbeitsgemeinschaft anstelle der Agentur für Arbeit die fehlenden qualifizierten Mitarbeiter einstelle.

Bisher habe die Agentur für Arbeit Aachen diese Rechtsform jedoch kategorisch abgelehnt. Eine vom Landkreistag NRW initiierte Besprechung mit der Regionaldirektion Düsseldorf, an der auch der Kreis Heinsberg beteiligt gewesen sei, habe zu einem abgestimmten Formulierungsvorschlag für eine Klausel im öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf geführt, der besage, dass die Vertragspartner beabsichtigen würden, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, die Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform „Anstalt öffentlichen Rechts” auszugestalten.

Dazu sollen Verhandlungen ab 1. Juli 2006 aufgenommen und bis 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. Sollten die Verhandlungen scheitern, bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht. Diese Zeitvorgabe erscheint aus Sicht der Kreisverwaltung für das jetzt anstehende Personalproblem nicht praktikabel, so Liesel Machat.