Kreis Heinsberg : Handwerker der Region gelockt und abgezockt
Kreis Heinsberg Offenbar scheinen dubiose Geschäftemacher in letzter Zeit immer häufiger auch Handwerksbetriebe in der Region als lohnende Objekte ihrer Begierde auszumachen. Per Telefon melden sie sich bei den Firmenchefs, um sie mit einem verlockenden Angebot zu ködern und sie dann ohne erkennbare Gegenleistung heftig zur Kasse zu bitten.
„Zunächst wird versprochen, man habe Aufträge, dann wird konkretisiert, man könne diese vermitteln, weil man Teil eines überregionalen Netzwerkes aus Architekten und Planern sei”, erklärt Verena Derichs.
Die junge Rechtsanwältin aus Heinsberg hatte gerade erst zwei Fälle zur Bearbeitung auf ihrem Schreibtisch, bei denen der Unternehmenssitz der angeblichen Auftragsvermittler in Hannover und Offenbach lag.
Das psychologisch geschickt geführte Verkaufsgespräch am Telefon münde stets in eine Einladung an die Handwerker, sich doch einmal die Repräsentanz des Auftragsvermittlers vor Ort anzuschauen - quasi als vertrauensbildende Maßnahme. „Bei dem dortigen Gespräch wird in der Regel ein Vertrag vorgestellt, der allerdings nicht in Papierform präsentiert, sondern durch den Vermittler vom Bildschirm eines PC abgelesen wird.”
Hintergrund dürfte wohl sein, so schätzt die Juristin, dass beim Vorlesen des Vertrags eine Vorauszahlungsklausel ausgelassen werde, die durchaus schon einmal Beträge jenseits der 4000-Euro-Marke beinhalte. Lediglich auf eine Provisionszahlung in Höhe von 2,5 Prozent pro Auftrag werde Bezug genommen.
„Die Provisionsvereinbarung entspricht einem gängigen Handelsvertretervertrag, nicht aber die Vorauszahlungsklausel, weil diese als Druckmittel gegen den Handwerksbetrieb verwendet wird. Meldet der Handwerker nach Vertragsschluss Zweifel an, dass tatsächlich Auftragsnachfragen vermittelt werden können, beruft sich der Vermittler auf ein Zurückbehaltungsrecht. Erst nach Zahlung werde er die angeblich bereits in erheblichem Umfang vorliegenden Auftragsnachfragen an den Handwerksbetrieb weiterleiten.”
Die Auftragsvermittlungsfirma scheut auch nicht davor zurück, die Lieferung dieser Auftragsnachfragen im Vertrag als für sie verpflichtend zu bezeichnen. In einem Vertragswerk heißt es dazu: „Sie (also das Unternehmen) garantiert dem Handwerksbetrieb Auftragsnachfragen in Form von Planungs- bzw. Angebotsunterlagen, die sich durch dessen Betriebsgröße, das Tätigkeitsfeld und die Qualifikation bestimmen.”