Städteregion : Häusliche Gewalt: Datenschutz steht der Hilfe oft im Wege
Städteregion Die Zahlen haben sich stabilisiert. Das ist durchaus eine gute Nachricht in Zeiten, in denen häufig von sinkenden Hemmschwellen und einer zunehmenden Gewaltbereitschaft die Rede ist. 860 Strafanzeigen mit Bezug zu häuslicher Gewalt hat die Polizei 2015 in der Städteregion erstellt.
Das entspricht beinahe exakt dem Wert des Vorjahres.
In 355 Fällen konnten die Beamten die Betroffenen an die beiden Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt vermitteln. Sie werden für die Stadt Aachen vom Verein „Frauen helfen Frauen“ und für den früheren Kreis Aachen von der „Fachstelle gegen häusliche Gewalt“ des Diakonischen Werkes betrieben. In Aachen wie auch in Alsdorf wird den Opfern schnelle und professionelle Hilfe geboten. Doch die Statistik zeigt, dass von dieser Möglichkeit nicht einmal die Hälfte der Betroffenen Gebrauch macht. Das ist das dann die weniger gute Nachricht, die die Leiterinnen der beiden Interventionsstellen, Renate Wallraff (Diakonie), und Natalia Uslu („Frauen helfen Frauen“) sowie die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Aachen, Sylvia Reinders, bei der Präsentation ihrer gemeinsamen Jahresbilanz zu verkünden hatten.
Fehler im System
Der Fehler, darin sind sich die Fachfrauen einig, liegt im System. Denn die Polizeibeamten können in Fällen von häuslicher Gewalt im Rahmen ihres Einsatzes zwar auf das Angebot der Interventionsstellen verweisen. Tätig werden und ihre Kontaktdaten übermitteln können sie aber nur, wenn die Opfer dazu ihre Zustimmung geben. „Wir würden uns wünschen, dass die Weitergabe der Personalien auch ohne Einverständnis der Betroffenen möglich wäre“, sagt Sylvia Reinders. Dem stehen aber vor allem das Datenschutz- und das Gewaltschutzgesetz im Wege.
„Hier ist die Politik jetzt gefordert, dem Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern zu folgen“, stellt Renate Wallraff mit Blick auf die dort andere Handhabung fest. Initiativen zu einer Gesetzesänderung gebe es in Nordrhein-Westfalen jedoch bis dato nicht. So wird es wohl in absehbarer Zeit dabei bleiben, dass in mehr als 50 Prozent der Fälle ein Kontakt zwischen den Opfern häuslicher Gewalt und den Interventionsstellen erst gar nicht zustande kommt. Das beunruhigt die Beraterinnen vor allem deshalb, weil es in vielen Fällen selbst mit professioneller Unterstützung schwierig ist, Menschen aus ihrem Teufelskreis zu befreien und eine neue Perspektive für ihr Leben zu finden. „Wir fördern keine Trennung, aber wir möchten, dass die Hilfesuchenden eine bewusste Entscheidung treffen“, betont Renate Wallraff.
Diese Chance bietet sich vor allem dann, wenn gegen den Täter ein Wohnungsverweis und ein Rückkehrverbot ausgesprochen wird. Es gilt in der Regel für zehn Tage und verlängert sich um weitere zehn Tage, wenn das Opfer bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat, um die Rückkehr des Täters für einen längeren Zeitraum zu verhindern. In 605 und damit rund 70 Prozent aller Fälle, in denen es eine Strafanzeige gab, kam es 2015 zu einer solchen Wohnungsverweisung. „Aber längst nicht alle waren bereit, der Weitergabe ihrer Daten durch die Polizei an uns zuzustimmen oder sich alternativ direkt an uns zu wenden“, bedauert Natalia Uslu.
Noch weniger Opfer wollten sich am Ende aus der oftmals schwer erträglichen Situation befreien, indem sie sich von ihrem Gewalt ausübenden Partner trennen. „Das ist leider ein häufig zu beobachtendes Phänomen“, weiß Renate Wallraff. „Viele Frauen suchen förmlich nach Gründen, um das Zusammenleben mit dem Täter fortzusetzen.“ Und sie werden, so die Leiterin, fündig: Die gemeinsamen Kinder, finanzielle Abhängigkeiten, Angst vor dem Verlust des gewohnten Lebensstandards, Zweifel an der Möglichkeit, die Situation zu ändern, und auch die Liebe werden in den Gesprächen mit den Beraterinnen angeführt.
Eine markante geografische Häufung von häuslicher Gewalt haben die Beraterinnen und die Opferschutzbeauftragte in der Städteregion im Übrigen nicht feststellen können. „Häusliche Gewalt ist überall“, betont Sylvia Reinders. „In sozialen Brennpunkten wird dies nur schneller öffentlich, weil man näher beieinander wohnt.“ Außerdem gelte: „Je höher der soziale Standard ist, desto größer ist die Hemmschwelle.“ Gerade dort, wo es viele Einfamilienhäuser gibt, bliebe Gewaltanwendung deshalb häufig unbemerkt.
Betroffen sind in den meisten Fällen Frauen. Aber auch Männer gehören zum Klientel der Interventionsstellen. 2015 wurden insgesamt 13 männliche Opfer beraten. Während Frauen in der Regel von ihrem Partner oder Ehemann misshandelt werden, geht die häusliche Gewalt gegen Männer fast immer von den (minderjährigen oder volljährigen) Kindern aus. Auslöser ist in vielen Fällen ein Streit ums Geld.