Hückelhoven : Gute Nachricht: Straßendienst im Winter wird billiger
Hückelhoven Es wird oft darüber geklagt, dass man in der Zeitung nur schlechte Nachrichten liest. Stimmt so nicht, denn hier kommen gleich eine ganze Reihe von guten Meldungen.
Die Gebühren für die Straßenreinigung im Sommer werden für das kommende Jahr in Hückelhoven nicht erhöht; der Satz bleibt wie bisher bei 0,84 Euro pro Meter Grundstück. Der Gebührensatz für den Winterdienst wird sogar stark gesenkt: Von bisher 1,27 Euro auf 0,60 Euro pro Meter. Das beschloss der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend, die Zustimmung des Rates ist Formsache.
Mehr noch: Auch die Abfallgebühren steigen nicht. Möglicherweise werden die Sätze im Jahr 2013 für die Restmüllgefäße gar um 4,1 Prozent gesenkt - mit der vorläufigen Einschränkung: Wenn der Kreis Heinsberg seine Gebührenansätze nicht ändert. Der Preis für den 70-Liter-Restmüllsack wird auf alle Fälle sinken. Und zwar von derzeit 6,80 Euro auf 6,50 Euro - immerhin eine Preisreduzierung um 4,4 Prozent.
Jetzt allerdings kommt der Wermutstropfen, man ahnt es schon, ja, eine schlechte Nachricht: Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung muss angehoben werden - wenn auch nur geringfügig. Die Ansätze für die Planung der Gebühren fallen nämlich für das Jahr 2013 um 126 850 Euro höher aus als für das Jahr 2012. Das ist eine Steigerung um 1,52 Prozent. Für die Beseitigung von einem Kubikmeter Schmutzwasser werden im kommenden Jahr 3,12 Euro berechnet; das sind 0,04 Euro oder 1,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Gebührensatz für die Regenwasserbeseitigung ergibt sich daraus mit 0,80 Euro pro Kubikmeter, das sind 0,03 Euro oder 3,9 Prozent mehr als im laufenden Jahr. Allerdings ist auch dies ja eigentlich eine gute Nachricht: Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung wurde zuletzt im Jahr 2007 erhöht; die letzte Erhöhung für die Beseitigung von Regenwasser liegt gar sechs Jahre zurück.
Die Verwaltung glaubt, dass die Gebühren nach dieser Erhöhung „über einen relativ langen Zeitraum hinaus konstant gehalten werden können”. Freilich mit der Einschränkung: „Sofern nicht unvorhersehbaren Kostensteigerungen auftreten sollten”.