Aachen: Gleiches Recht von Aachen bis Monschau

Aachen : Gleiches Recht von Aachen bis Monschau

Wo ihr Schreibtisch in gut acht Monaten stehen wird, wissen zwar längst noch nicht alle Beschäftigten der künftigen Städteregionsverwaltung. Denn hinter den Kulissen wird noch mit Hochdruck am Raumkonzept getüftelt.

Schließlich gilt es, zusätzlich zu den bisherigen rund 1000 Kreis-Beschäftigten circa 250 Frauen und Männer unterzubringen, die von der Aachener Stadtverwaltung zur Städteregion wechseln. Klarer ist da schon, wie sie künftig arbeiten werden. Und da gilt für viele: Sie müssen sich auf eine Menge Neuerungen einstellen, auch wenn sie für die selben Aufgaben zuständig bleiben.

Am weitesten gediehen sind die Vorbereitungen für die Zusammenlegung im Sozialamt. „Wir haben schon im September 2005 angefangen, wir waren ja neben dem Gesundheitsamt eines der beiden Modellämter”, sagt Angelika Hirtz, derzeit Leiterin des Kreissozialamtes und ab dem 21. Oktober Leiterin des Sozialamtes der Städteregion. Strukturen und Ausstattung wurden verglichen und analysiert, wie die Aufgaben, die zusammengeführt werden sollen, strukturiert sein müssten.

Intensiver Austausch

Intensiv ging es dann Anfang 2008 los. Allerdings war bis dahin noch nicht klar, welche Mitarbeiter künftig mit welchen neuen Kollegen zusammenarbeiten würden. Diskutiert wurde eher auf einer theoretischen Ebene, über die Inhalte, nicht über Personen, erinnert sich ihr Amtsleiterkollege aus Aachen, Günter Schabram. „Ich kam ja zum 1. Dezember 2007 aus der Politik in die Amtsleitung und stellte fest: Huch, so einstimmig wie wir in der Politik für die Städteregion sind, ist das in den Ämtern gar nicht. Da gab es viel Unsicherheit und Ängste um den Arbeitsplatz bei den Mitarbeitern.”

Zusammen mit Hirtz hat Schabram deshalb schnell die Personalfrage geklärt, „damit jeder weiß, wo er hinkommt”. Das Prinzip dabei: Das Personal wechselt mit der Aufgabe. Ein Beispiel: Da die Heimaufsicht künftig in die Zuständigkeit der Städteregion fällt, wechseln die städtischen Mitarbeiter dieses Bereichs dorthin.

Gleiches gilt für Aufgabenbereiche wie Hilfen nach dem Betreuungsgesetz oder Gewährung von Sozialhilfe für Bewohner von Pflegeheimen. „54 städtische Sozialamtsmitarbeiter werden zur Städteregion wechseln”, sagt Schabram. Nur einige wenige haben die Möglichkeit genutzt, innerhalb der Stadtverwaltung zu wechseln statt zur Städteregion.

Seit klar ist, wer in welchem Bereich arbeiten wird, gibt es bis zur Sachbearbeiterebene regelmäßig Kontakte und einen intensiven Austausch darüber, wie Aufgabe X oder Y derzeit im Kreis und in der Stadt erledigt wird, welche Formulare verwendet werden oder mit welchem Computerprogramm gearbeitet wird.

Vor- und Nachteile der einen oder der anderen Seite werden diskutiert und Vorschläge erarbeitet, welches System im städteregionalen Sozialamt angewandt werden sollte. „Maßgabe ist, die jeweils beste Lösung zu finden”, betont Schabram.

An einem Beispiel verdeutlicht Hirtz die Vorgehensweise: „Wir arbeiten derzeit mit unterschiedlichen EDV-Systemen. Wir haben den Mitarbeitern gesagt, schaut, welches für die Städteregion sinnvoller ist. Einvernehmlich haben sie sich dann auf das Kreis-System geeinigt.” Mit weitreichenden Konsequenzen für die Wechsler aus Aachen: Sie müssen sich in eine neue Software einarbeiten - und alle Fallakten, die sie bearbeiten, neu erfassen. „Aber da helfen unsere Mitarbeiter mit.”

Diese direkte Zusammenarbeit schon im Vorfeld hilft, Vorbehalte und Ängste abzubauen, bestätigen Claudia Küpper, bislang für die Heimaufsicht in der Stadt Aachen tätig, und Andrea Desombre, beim Kreissozialamt für Grundsatzfragen zuständig. „Für uns in der Heimaufsicht war das einfach”, sagt Küpper. „Wir kannten uns schon aus überörtlichen Arbeitskreisen, und wir haben schon sehr früh angefangen, uns abzustimmen.”

Unter Beachtung der Vorgaben des Landesheimgesetzes habe man sich schnell auf eine gemeinsame Arbeitsweise verständigen können, etwa darauf, dass Heimkontrollen künftig nur noch unangemeldet erfolgen, wie dies beim Kreis seit drei Jahren üblich ist, bei der Stadt aber bislang unterschiedlich gehandhabt wurde.

Etwas schwieriger ist es da schon, sich in grundsätzlichen Fragen zu einigen, etwa wenn es um Ermessensspielräume in der Auslegung von Gesetzen im Sozialhilfebereich geht, sagt Desombre.

„Bei der Stadt Aachen gibt es deutlich detailliertere Richtlinien als beim Kreis, wir haben da mehr Spielräume. Das liegt auch daran, dass wir immer auch auf die jeweiligen Bedingungen in den neun Kommunen achten müssen. Von daher können wir etwa Vorgaben zu zulässigen Wohnungsgrößen differenzierter anwenden.”

Derzeit sei sie mit ihrer künftigen Kollegin dabei zu schauen, wo und warum es Unterschiede gibt, um einen gemeinsamen Weg festzulegen. „Denn wir wollen überall gleiches Recht - von Baesweiler über Aachen bis nach Monschau”, betont Schabram.

Und da gibt es noch viel zu tun bis Oktober. „Aber mir macht das tierisch Spaß”, sagt er. „Und es freut mich zu sehen, wie die Mitarbeiter mitziehen und Freude daran haben, ihr Arbeitsfeld zu gestalten.” Insgesamt herrsche trotz der Arbeit - das Tagesgeschäft läuft ja weiter - eine positive Stimmung.

Auch bei den Kreismitarbeitern, bestätigt Hirtz: „Wobei ich sagen muss, dass man auch mal einen Durchhänger haben darf. Wichtig ist nur, dann wieder die Kurve zu kriegen.”

Die Stadt Aachen wird - wie die neun Kreiskommunen - weiterhin ein städtisches Sozialamt haben. Denn die Städteregion wird zwar unter anderem Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter, doch sie delegiert die Aufgaben an die zehn Kommunen.

Die sind damit wie bisher zuständig für nahezu alle Hilfen für Menschen, die nicht in einer stationären Einrichtung leben, und für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Damit bleiben für die Bürger auch die Ansprechpartner vor Ort.