Erkelenz : Garzweiler II beim Verfassungsgericht
Erkelenz Der nordrhein-westfälische Landesverband des BUND will heute, Freitag, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einreichen. Hintergrund ist die Zwangsenteignung des BUND für den Braunkohlentagebau Garzweiler II. Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Beschwerde wegen der Nicht-Zulassung der Revision in dem Enteignungs-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Dezember 2007 zurückgewiesen.
Der BUND erhofft sich von seinem Gang nach Karlsruhe die Prüfung, inwieweit die Zwangsenteignung des BUND zugunsten des Tagebaus verfassungsgemäß war. Der BUND hält wegen der Allgemeinwohlschädlichkeit des Tagebauvorhabens diesen gravierenden Eingriff in die Grundrechte für verfassungswidrig.
Außerdem ruft ein Privatkläger aus Immerath das Bundesverfassungsgericht an. In zwei Leitsätzen hat das Gericht in Leipzig seine Position dargestellt: Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans für einen Braunkohlentagebau greift nicht in das Grundrecht der Freizügigkeit aus Artikel 11 Absatz 1 Grundgesetz ein (BVerwG 7 B 20.08). Und: Die Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans entfaltet keine enteignungsrechtliche Vorwirkung für ein nachfolgendes Grundabtretungsverfahren.
Die Vorschriften der bergrechtlichen Grundabtretung entsprechen den Anforderungen des Artikel 14 Absatz 3 des Grundgesetztes jedenfalls insoweit, als die Enteignung für die Errichtung und Führung eines Gewinnungsbetriebes zum Zwecke der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen unter Berücksichtigung eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte zugelassen wird (BVerwG 7 B 21.08).
Paul Kröfges, BUND-Landesvorsitzender, meint dagegen: „Die Gewinnung und Nutzung von Braunkohle dient entgegen der bisherigen Auffassung der Gerichte nicht dem Wohl der Allgemeinheit - im Gegenteil. Wir setzen auf das Bundesverfassungsgericht. Hier muss eine Neubewertung des antiquierten Bergrechts erfolgen.” Für BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen ist es unfassbar, wie trotz fortschreitenden Klimawandels an diesem „Wahnsinnprojekt” festgehalten und die Grundrechte der Betroffenen „mit Füßen getreten” würden.”
Ernüchtert ist der BUND über die „nicht nachvollziehbare Argumentation der Verwaltungsgerichte” die immer darauf hinauslaufe, den Vorrang des Bergbaus vor den Belangen von Mensch und Umwelt festzuschreiben.
BUND-Anwalt Dirk Teßmer, der auch den Privatkläger vertritt: „Die bisherige Rechtsprechung führt dazu, dass gegenüber einem Braunkohlentagebauvorhaben effektiv kein Rechtsschutz möglich ist.”
Die Verfassungsbeschwerde des Privatklägers wird mit dem Verstoß der Rahmenbetriebsplanzulassung gegen das verfassungsmäßige Recht, seinen Wohnsitz frei von staatlichen Zugriffen behalten zu dürfen, begründet.